Corona-Branchenumfrage

Der Bundesverband der Autovermieter hat eine Umfrage unter den Autovermietern durchgeführt und ausgewertet. Wir wollten wissen, welche Auswirkungen sich aufgrund der COVID 19-Pandemie und der in Deutschland getroffenen Maßnahmen für die Branche ergeben haben.

Erste Ergebnisse liegen nun vor. Zusammenfassend und unsere bisherigen öffentlichen Aussagen bestätigend lässt sich feststellen, dass die Krise die deutschen Autovermieter extrem schwer getroffen hat. Sehr viele Unternehmen bangen um ihre Existenz und hoffen dringend auf einen Neustart.

Hier die bisherigen Ergebnisse im Detail (Stand 05.05.2020):

1. Der Umfang der geschäftlichen Aktivitäten, der verkauften Kfz-Mieten, der Reservierungen, der Umsätze ist bei nahezu der Hälfte der antwortenden Unternehmen um ca. 50 Prozent und bei ca. 50 Prozent der Unternehmen um mehr als 50 Prozent eingebrochen. Dabei scheint der Einbruch bei kleinen Unternehmen weitgehender zu sein, weil hier anteilig mehr Unternehmen angeben, der Einbruch würde über 50 Prozent liegen.

2. Zur Situation der vorhandenen Liquidität sagen ca. 70 Prozent der Unternehmen, dass diese sehr knapp sei, aber noch vorhanden. Lediglich 30 Prozent geben an, das sie noch ausreichend vorhanden ist. Hier sind kleine Unternehmen wohl in einer besseren Lage, da hier ca. 40 Prozent angeben, Liquidität sei noch vorhanden. Bei größeren Unternehmen sind das nur 20 Prozent.

3. Zur Frage der Kurzarbeit haben von kleinen Unternehmen lediglich 50 Prozent geantwortet, dass sie diese Möglichkeit nutzen. Bei größeren Unternehmen sind das nahezu alle. Insgesamt haben ca. 60 Prozent Kurzarbeit beantragt. 70 Prozent der Unternehmen haben Soforthilfe beantragt oder bereits erhalten. Überbrückungskredite wurden von lediglich 20 Prozent der Unternehmen beantragt oder bereits verbucht. Bei größeren Unternehmen sind das immerhin 30 Prozent der antwortenden Unternehmen, bei kleinen Unternehmen nur 10 Prozent.

4. Die Bitte um eine Selbsteinschätzung zum Durchhaltevermögen beantworteten ca. 40 Prozent der Unternehmen mit, man werde es überstehen und ca. 60 Prozent mit, man werde noch 3 Monate durchhalten können. Nur einzelne Unternehmen sind bisher an dem Punkt angekommen, sich nur noch einen Monat zu geben oder bereits aufgeben zu wollen.

5. Dem entsprechend haben fast alle Unternehmen signalisiert, dass sie sehr stark hoffen, die Krise zu überleben.

Im Gegensatz zur größeren Betroffenheit bei 1 (Umsatzrückgängen) lassen die Antworten vermuten, dass kleine Unternehmen optimistischer in die Zukunft blicken, als etwas größere Unternehmen.

Ggf. sehen Sie Ihr Unternehmen in einer ganz anderen Lage, haben zum Beispiel nur mittlere Umsatzrückgänge und keine Kurzarbeit und keine Hilfen beantragt? Dann können Sie - egal ob vermietendes Autohaus, kleiner oder deutschlandweit tätiger Autovermieter - das Bild, dass sich uns zeigt, ein Stück weit gerade rücken, in dem Sie noch an der Umfrage teilnehmen. Wer sich also noch beteiligen möchte, kann hier den Fragebogen herunterladen und per E-Mail an uns senden: Fragebogen Corona Mai 2020

Sollte sich das Bild ändern, werden wir neu darüber berichten.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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