Bundesregierung unterstützt medizinisches Personal mit Mietwagen

Gute Ideen kann man übernehmen. Ähnlich einer ersten Aktion der NRW-Landesregierung wird nun auch der Bund eine Förderung von Mietwagen-Nutzungen durch medizinisches Personal vornehmen, die mit einem Budget von 10 Millionen Euro veranschlagt ist.

Ziel der Aktion - zumindest aus unserer Sicht - sind zwei Aspekte. Einerseits kann in dieser Zeit dringend gebrauchtes medizisches Personal auf Kosten der Gesellschaft, für die es eine wichtige Arbeit leistet, sicher und ohne Ansteckungsgefahr zur Arbeit und wieder nach Hause kommen. Andererseits hilft diese Aktion den stark unter der Corona-Krise leidenden Autovermietungen, mit etwas Liquidität Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Bedingungen der Anmietung sollen ähnlich denen in NRW sein. Dort lauteten sie so:

Ein Kleinwagen für 400 Euro pro Monat inklusive einer Haftungsreduzierung auf eine Selbstbeteiligung von 175 Euro, 125 Kilometer am Tag und eine eventuelle Jungfahrergebühr ist auch enthalten.

Der Start soll am kommenden Montag den 27.04.20 erfolgen. Dazu werden voraussichtlich am Freitag Veröffentlichungen auf Internetseiten und im Bundesanzeiger erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich mehr oder weniger alle Autovermieter in Deutschland, egal ob klein oder groß, für eine Teilnahme registrieren lassen werden.

Wir begrüßen diese Aktion sehr und regen zusätzlich ähnliche weitere Programme auf Landesebene an. Bisher hat sich lediglich das Land NRW bereit erklärt, das Klinikpersonal auf diese Weise in besonderer Form zu unterstützen und eine solche Anerkennung der Leistungen auszusprechen. Hier kann mit überschaubarem finanziellen Aufwand in mehrere Richtungen viel erreicht werden. Daher ist es unverständlich, warum zum Beispiel die Städte Hamburg und Berlin weiter zögern, ja auf unseren Vorschlag zum Teil noch nicht einmal reagieren.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben