Miete von Kfz ist systemrelevant

Die unternehmerischen Freiheiten und die Bewegungsfreiheit der Bürger unterliegen immer weiteren Einschränkungen, um die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus in den Griff zu bekommen.

Daher ist es wichtig, diejenigen Branchen und Aktivitäten zu identifizieren, die in dieser Krise trotz alledem erlaubt bleiben müssen, um die Basis der Versorgung der Menschen für die nächsten Wochen zu definieren.

Wir weisen darauf hin, dass die Branche der Autovermieter dem Beispiel Bayerns folgend in allen Bundesländern zwingend auf eine Positivliste der erlaubten unternehmerischen Aktivitäten aufgenommen werden muss.
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/2020_03_19_positivliste_av_betriebsuntersagungen_geschaefte.pdf 

Wir bitten als Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. die bundes- und landespolitischen Entscheidungsträger, die Wechselwirkungen der Mobilitätsanbieter auch im Fall von Ausgangssperren im Blick zu behalten.

Autovermietungsunternehmen sollten keinen grundsätzlichen Betätigungsbeschränkungen unterliegen. Hintergrund dessen ist, dass die Vermietung von Kfz bei Vornahme von weiteren Einschränkungen und auch im Katastrophenfall ein unbedingt notwendiges Angebot darstellt.

Beispiele für zwingend notwendige Angebote und Tätigkeiten:

•    Transport/Zulieferdienste mit Mietfahrzeugen zur Aufrechterhaltung der Versorgungskette vom Lieferanten bis zum Händler,

•    häusliche Krankenpflege mit Mietfahrzeugen,

•    Versorgung von Apotheken mit Mietfahrzeugen,

•    Miet-Lkw für die Belieferung im Lebensmittel-Einzelhandel,

•    Verteiler-Logistik in Städten mit kleinen und größeren Mietfahrzeugen,

•    Vermietung von Mietfahrzeugen allgemein an Zusteller,

•    Regulärer Postdienstleister mit Miettransportern,

•    Facility-Management mit Mietfahrzeugen,

•    Reinigungsdienste (Krankenhaus etc.) mit Mietfahrzeugen,

•    Vermietung an Handwerker,

•    Essen auf Rädern mit Mietfahrzeugen,

•    Allgemeine Transportdienste/Personentransport für Kliniken, ebenso mit Mietfahrzeugen,

•    Mobilitätsdienstleistung/ Ersatzfahrzeuge für alle und Weiterfahrt des Individualverkehrs nach Fahrzeug-Ausfall,

•    Handhabung der Parksituation rund um Mietstationen im Zusammenhang mit mehrfach überhöhten Rückgaben von Fahrzeugen,

•    Betreuung privater und gewerblicher Mieter im Rahmen des Vertragsverhältnisses für viele zehntausend Fahrzeuge, die im Land unterwegs sind.