Bayern ruft den Katastrophenfall aus

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat für den Freistaat Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.

Da die Internetseite von bayern.de (Link unter https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/ ) immer wieder offline ist, wird hier eine Kopie der Erklärung hochgeladen, damit sich die Branche der Autovermieter über die Regelungen infromieren können.

Erklärung vom 16-03-2020 aufrufen

Bayern scheint derzeit auch die weitestgehenden Länderprogramme zur Unterstützung der von Corona getroffenen Wirtschaft zu bieten. Auf der Inteternetseite des bayerichen Wirtschaftsministeriums finden Sie Informationen zu Steuerstundungen, Finanzhilfen und Bürgschaften:

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/