Autovermieter werden zunehmend elektrische Fahrzeuge anbieten

Nur der Autovermieter ist zukunftsfähig, der sich auf die Vermietung von Elektrofahrzeugen vorbereitet. In größeren Städten ist es bereits möglich, verschiedene Elektrofahrzeuge zu mieten. Im ländlichen Raum eher nicht. Hertz scheint sich intensiver als andere damit zu befassen. Insgesamt sind es noch eher wenige Elektrofahrzeuge, die Einzug in die Flotten der Autovermieter gehalten haben. 

Aber dies ist nur eine Momentaufnahme. Denn das wird sich alsbald ändern. Das eAuto wird zwangsläufig Einzug in die Mietflotten halten.

Hintergrund sind einerseits die europapolitischen CO2-Vorgaben für die Autohersteller und Importeure. In Europa müssen sie in 2021 über eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße bringen. Sie werden ihren Produktmix um jeden Preis und merklich verändern, um Strafzahlungen an die EU zu vermeiden. Es wird - auch weil der Dieselantrieb totgeweiht ist - sowieso weniger Dieselfahrzeuge und zudem weniger verbrauchsstarke Benziner geben. Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge werden in einer merklichen Anzahl in den Markt kommen und auch die Autovermieter werden diese abnehmen müssen.

Anderseits werden sich die Zulassungsvorschriften ändern. In 2022 ändern sich die Regeln für die Typgenehmigungen. Die Folge wird auch hier sein, dass der Druck auf die Verbrenner steigt und vermehrt Elektrofahrzeuge in den Markt gebracht werden müssen.

Auch ein bereits jetzt wachsendes Konkurrenz-Umfeld der Vermieter zu Ridesharing-Anbietern mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen dürfte zu mehr Elektrofahrzeugen in der Vermietung zumindest in städtischen Lagen führen.

Die größten Probleme im Umgang mit Elektromobilität in der Vermietung, die heute noch als sehr bedeutende Hindernisse angesehen werden, sind die fehlende Ladeinfrakstruktur und zu geringe Reichweiten.

Beides wird sich schrittweise bessern. Das ist absehbar.

Für Autovermieter bedeutet das:

1. Die E-Mobilität wird kommen. Sich darauf vorzubereiten heißt, schleunigst Erfahrungen zu sammeln, also mit der Vermietung von Elektrofahrzeugen zu beginnen.

2. Wer das Elektrofahrzeug vermieten will, muss investieren. Es reicht nicht, solche Fahrzeuge nur anzuschaffen. Prozesse ändern sich, Preismodelle, Ladeaufwand, Kostenstrukturen usw.

3. Lademöglichkeiten für Vermieter und Kunden werden benötigt. Ladeinfrastruktur zu schaffen, zieht bauliche Maßnahmen mit Planungs- und Genehmigungszeiten nach sich, ggf. auch Zustimmungsprobleme von Gewerbevermietern.

4. Fördermöglichkeiten sind vorhanden, aber unübersichtlich und unzureichend. Es müssen Informationen beschafft, Anträge gestellt und Fristen eingehalten werden, abhängig von aktuellen Angeboten von Herstellern der Fahrzeuge und Ladepunkte.

5. Der Vertrieb ist speziell auf die eMobilität hin anzupassen, Werbung auszurichten.

Es ist festzuhalten, dass die eMobilität jeden Vermieter umtreiben muss, wenn er in Zukunft eine Chance haben möchte. Wir wollen zur Befassung mit dem Thema aufrufen und beitragen.

Für die Elektroauto-Pioniere unter den Vermietern bedeutet das einerseits, dass sie ein Alleinstellungsmerkmal verlieren werden. Andererseits haben sie einen Vorsprung, den sie nutzen können.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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