European Green Deal

Kürzlich stellte die Europäische Kommission ihren "European Green Deal" vor, ein Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, bis 2050 Klimaneutralität in der EU zu erreichen. Das Ziel der Klimaneutralität wird durch das "Klimagesetz", das im März nächsten Jahres veröffentlicht werden soll, sowie durch einen zirkulären Wirtschaftsaktionsplan gesetzlich verankert. In der Mitteilung verweist die Kommission ausdrücklich auf die Rolle, die "neue Geschäftsmodelle auf der Grundlage von Mietgütern" bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft spielen werden.

Was sind relevante Punkte und was diese können sie für die Vermietungsbranche bedeuten?

Das erste Element des Aktionsplans ist das übergeordnete Ziel der Kommission, die "Transformation der EU-Wirtschaft" durch die folgenden branchenübergreifenden Maßnahmen zu erreichen:

-     Bis März 2020 wird das erste "Europäische Klimagesetz" vorgelegt, in dem das Bekenntnis zur Klimaneutralität in die Gesetzgebung aufgenommen wird. Das Klimagesetz wird einen Querschnittscharakter haben und sich auf alle Sektoren auswirken, einschließlich des Verkehrssektors.

-     Bis zum Sommer 2020 wird die Kommission einen Aktionsplan vorlegen, um die Reduktionsziele der Treibhausgase in der EU zu erhöhen und "ehrgeiziger" zu gestalten. In der Praxis bedeutet dies, die Reduktionsziele für 2030 auf mindestens 50 % zu trimmen. Dazu gehören auch mögliche Änderungen an "relevanten klimabezogenen Politikinstrumenten", einschließlich des Emissionshandelssystems.

-     Es wird eine Änderung der Energiesteuerrichtlinie erarbeitet, die sich auf Umweltfragen konzentriert. Es soll ermöglicht werden, Entscheidungen in diesem Bereich mit qualifizierter Mehrheit und nicht mit Einstimmigkeit zu treffen.

-     Sollten die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern anhalten, wird auch einen Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen für eine Reihe spezifischer Sektoren vorgeschlagen.

Für die Vermietungsbranche werden diese übergreifenden Ziele weitreichende Auswirkungen haben. So wird beispielsweise das "Klimagesetz" die Kommission wirksam an ihre ehrgeizigen Zielvorgaben binden. In der Praxis bedeutet dies, dass nicht nur die für den Verkehrssektor festgelegten spezifischen Ziele/Maßnahmen weitaus häufiger eingehalten, sondern auch strengere Maßnahmen für Unternehmen ergriffen werden, die die vorgeschlagenen Ziele nicht erreichen.

Ein weiteres Element sind die Maßnahmen, die den Übergang zu einer grünen Wirtschaft erleichtern sollen. Die Kommission wird im März 2020 eine EU-Industriestrategie verabschieden, die sich sowohl mit dem grünen als auch mit dem digitalen Wandel befasst. Durch einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft soll die Entwicklung der Märkte für klimaneutrale und mehrfach zu verwendende Produkte gefördert werden.

Wichtige Themen dieses Aktionsplans sind:
-     Unterstützung bei der Gestaltung aller mehrfach verwendbaren Produkte auf der Grundlage gemeinsamer Grundsätze,
-     neue Kriterien festlegen, um zu verhindern, dass umweltschädliche Produkte auf den EU-Markt gelangen,
-     Maßnahmen, die Unternehmen und Verbraucher ermutigen, sich für wiederverwendbare/dauerhafte/reparierbare Produkte zu entscheiden.

Weiterhin werden Maßnahmen zur Bekämpfung des "Grünwaschens" verstärkt und Rechtsvorschriften und Leitlinien für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung definiert, die, wie die Änderungen an der aktualisierten Richtlinie über saubere Fahrzeuge zeigen, nun spezifische Fragen des Leasings und der Vermietung direkt berücksichtigen.

Was die Nutzung digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz betrifft, so wird die Kommission prüfen, wie neue Technologien (einschließlich künstlicher Intelligenz) dazu beitragen können, den Übergang zum Umweltschutz zu erleichtern.

Die Rolle des digitalen Sektors ist in zweifacher Hinsicht zu sehen:
1. Sicherstellung, dass der digitale Sektor selbst nachhaltig funktioniert und
2. Einsatz neuer Technologien, um zum grünen Übergang beizutragen (z.B. durch den Einsatz digitaler Werkzeuge zur Überwachung der Schadstoffbelastung).

In diesem Zusammenhang wird die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der zirkulären Wirtschaftsleistung des digitalen Sektors prüfen.

Zudem wird auch darauf hingewiesen, dass die Kommission rechtliche Anforderungen zur Verbesserung des Marktes für Sekundärrohstoffe für Fahrzeuge und Batterien sowie für verschiedene andere Materialien "prüfen" wird. Diese Anforderungen würden es z.B. zwingend vorschreiben, bestimmte Autoteile zu recyceln.

Weiterhin wird die Kommission 2020 auch Rechtsvorschriften erarbeiten, die darauf abzielen, eine "sichere, zirkuläre und nachhaltige Batterie-Wertschöpfungskette" zu erleichtern und sich mit der Gründung anderer Allianzen, wie bspw. der "Europäischen Batterieallianz", befassen.

Für die Vermietbranche ist der Schwerpunkt auf die Kreislaufwirtschaft und der ausdrückliche Hinweis der Kommission auf die Notwendigkeit, sich auf "neue Geschäftsmodelle auf der Grundlage von Mietgütern" zu orientieren, eine gute Nachricht. Die Autovermieter werden ein wichtiger Vermittler auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft sein. Die Produktanforderungen, insbesondere die Regeln zur Verwendung von Sekundärrohstoffen für Fahrzeuge und Batterien, werden sich auch auf die Durchführung des Fahrzeugbaus auswirken und daher voraussichtlich einen "Spill-Over-Effekt" auf die Leasing- und Vermietbranche haben.

Die Kommission plant weiterhin, die durch den Verkehr verursachten Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 % zu senken. Erreicht werden soll dies, indem sie sowohl die Rechtsvorschriften über die CO2-Leistungsnormen für Personenkraftwagen bis 2021 ändern als auch den Einsatz nachhaltiger und alternativer Kraftstoffe "verstärken" wird. Es wird angestrebt, bis 2025 über 1 Million öffentliche Tankstellen zu verfügen. Die Kommission wird auch die Anwendung des europäischen Emissionshandels auf den Straßenverkehr in Betracht ziehen.

Darüber hinaus wird die Kommission bestrebt sein, den Verbrauchern mehr "erschwingliche, zugängliche, gesündere und sauberere" Verkehrsmittel anzubieten. Zu diesem Zweck wird im Jahr 2020 eine Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität verabschiedet werden.

Weitere mobilitätsspezifische Maßnahmen, auf die in der Mitteilung der Kommission Bezug genommen wird, sind die folgenden:

-     Es wird eine neue Eurovignettenrichtlinie vorgeschlagen, die ihren Anwendungsbereich auf Personenkraftwagen ausdehnen und sich auf ein entfernungsbasiertes und nicht auf ein zeitbasiertes Maut-System konzentrieren wird.

-     Im Bereich der automatisierten und vernetzten Mobilität wird die Kommission die Entwicklung intelligenter Lösungen zur Erleichterung des Verkehrsmanagements und des Mobility as a Service (MaaS) unterstützen.

-     Die Kommission wird auch die Richtlinie über alternative Kraftstoffinfrastrukturen und die TEN-V-Verordnung überprüfen, um die Einführung von emissionsfreien und emissionsarmen Kraftstoffen zu fördern.

Diese Maßnahmen dürften sich erheblich auf die Besteuerung von Kraftfahrzeugen auswirken, ebenso wie Maßnahmen zur Steigerung der Nutzung emissionsärmerer (meist elektrischer) Fahrzeuge (sowohl Personenkraftwagen als auch CVs/HDVs), bei denen davon ausgegangen wird, dass der Sektor als Frühanwender tätig wird.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
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- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

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