Die Idee der eAuto-Pflicht für Autovermieter

Professor Ferdinand Dudenhöffer, Verkehrswissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen, verlangt, man möge über eine eAuto-Quote speziell für Autovermietungen nachdenken. Das habe viele Vorteile. Viele Nutzer könnten sich bei der Miete eines Fahrzeuges mit der neuen Technologie vertraut machen, somit auf den Geschmack kommen und Vorurteile abbauen. Auch würde die kurze Haltedauer der Fahrzeuge in der Vermieterflotte viele gebrauchte Elektrofahrzeuge erzeugen, die den Fuhrpark aller in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge merklich in Richtung Durchdringung mit Elektroantrieben bringen könnte. Zudem würden sich die Vermieter bisher nicht ausreichend für klimafreundliches Fahren interessieren und viel weniger eAutos nutzen, als es sogar schon Privatkunden tun würden.

Gute Idee oder Quatsch?

Auch aus Sicht der Vermieter erscheint eine solche Idee zunächst verlockend. Denn auch die Vermieter möchten ihren Kunden umweltfreundliche Mobilität bieten. Verlockend ist die Idee aber trotzdem nur auf den ersten Blick. Bei genauerem Hinsehen wirkt der Vorstoß absurd.

Dazu muss man sich mit den Gründen befassen, warum sich Elektroautos nicht so leicht in den Vermieterfuhrpark integrieren lassen. Autovermietung ist ein Massengeschäft mit erheblichem Erfolgsdruck über den Preis. Kunden sind sehr preissensibel.

Was steht dagegen?

Anschaffungskosten für die Elektrofahrzeuge sind erheblich höher, noch immer bis zum doppelten Preis für vergleichbare Fahr- und Nutzleistungen. Die vorgeschlagene Quote würde - per Gesetz normiert - daher die Fuhrparkkosten der Vermieter erheblich erhöhen. Die Miete eines Elektrofahrzeuges - zumal wenn der Kunde zum Beispiel in der Einschätzung der Reichweite unerfahren ist - würde zu Ausfällen, liegengebliebenen, weil leer gefahrenen Fahrzeugen führen, die für Mieter kostenpflichtig zu bergen wären und den Betrieb erschweren, Folgemieten verhindern usw.

Ladeinfrastruktur fehlt

Ein weiterer Punkt: Die Ladeinfrastruktur ist heute leider noch immer völlig unzureichend ausgebaut. Die bloße Anzahl an Ladesäulen ist zu gering. Das Argument, es gäbe inzwischen mehr Ladesäulen als Tankstellen ist vollkommen untauglich. Es ignoriert, dass eine Tankstelle mit mehreren Zapfsäulen am Tag hunderte oder gar tausende Kunden bedienen kann. Eine Ladesäule bedient jedoch nur sehr wenige Kunden. Wenn ein bereits geladenes Fahrzeug die Säule blockiert, dann vielleicht nur einen einzigen. Selbst wenn es vor Ort eine Säule gibt, besteht keine Sicherheit, dass diese auch verfügbar ist. Eine entfernte Säule ist keine Option, da diese zu Mehrverkehr führen würde und der Mieter vor dem Problem stünde, die Strecke an sein eigentliches Ziel wieder auf eine andere Weise zurücklegen zu müssen. Das ist anders als eine private Entscheidung für ein Elektroauto, bei der zuvor durchdacht wird, wo eine Säule ist und wie wahrscheinlich diese regelmäßig genutzt werden kann. Gegebenenfalls hat der eAutokäufer Zugriff auf eigene Ladeinfrastruktur oder will diese selbst schaffen. Vorhandene oder auch bereits gefühlte Unsicherheiten würden den Mieter in seiner Mietentscheidung negativ beeinflussen.

Reichweitenprobleme

Die realistischen temperatur- und nutzungsabhängigen Reichweiten, selbst wenn sie nicht zu einem Liegenbleiben führen, sind derzeit noch so viel geringer als bei Nutzung von herkömmlichen Antrieben, dass Mietfahrzeuge mit Elektromotoren für viele Mieter nicht infrage kommen. Häufige und längere Ladestopps anstatt einmaliges 5-minütiges Auftanken wird aus Kundensicht meist nicht toleriert werden.

Die Vermieter hätten ab einer gewissen Quote der E-Mobilität ihres Fuhrparks eigene Investitionen in Ladeinfrastruktur zu erbringen. Dies hätte an den eigenen Stationen einen erheblichen Investitionsbedarf zur Folge, sofern bisherige Standorte bei erhöhtem Platzbedarf überhaupt geeignet wären.

All diese Überlegungen führen zu der Überzeugung von erheblich steigenden Kosten bei verpflichtender eAuto-Quote, die sich im Preis für Kunden niederschlagen müssten. Die Folge könnte zum Beispiel sein, dass dann ein potentieller Mieter anstatt in Kombination "Bahnfernreise und Mietwagen vor Ort" doch den eigenen Wagen nähme. Die Mietwagenanbieter stehen nicht nur in hartem Wettbewerb untereinander, sondern auch mit anderen Formen individueller Mobilität. Erheblich höhere Kosten hätten daher auch erhebliche Auswirkungen.

Schließlich bliebe die Frage der konkreten Abgrenzung einer gesetzlichen Norm. Betrifft es nur große Anbieter oder jeden kleinen Betrieb mit fünf oder erst ab 50 Fahrzeugen, nur reine Pkw-Vermieter oder auch den, der vor allem Transporter anbietet, den Oldtimeranbieter wohl nicht. Ist die Quote durch Gesteltung des Fuhrparks mit älteren Fahrzeugen zu umgehen, wodurch sich der Effekt ins Gegenteil verkehrte?

Weitreichendes Förderprogramm

Sofern all diese Hindernisse gelöst wären, das Laden, die Reichweite, die Anschaffungskosten usw. den heutigen Standards der Autovermietung entsprechen, kann über eine Quote gesprochen werden. Doch dann werden die Vermieter wegen des Wegfalls der heute bestehenden Hindernisse selbst einen erheblichen Teil der Fahrzeuge bereits umgestellt haben. Solange diese Hindernisse jedoch bestehen, müsste eine gesetzliche Quote durch ein spezielles Förderprogramm für Autovermieter ausgestaltet werden, mit dem sich die aufwendige Organisation und die Mehrkosten ausgleichen lassen. Anschaffungsförderung, Zurverfügungstellung öffentlichen Raumes in Stationsnähe, Ladeinfrastruktur, Investitionsförderung, Kooperationsangebote mit öffentlichen Stellen zur Integration in den öffentlichen Verkehr und das alles unbürokratisch, das wären Förderbausteine, über die zu sprechen wäre.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Unternehmen der Autovermietung ihren Kunden seit vielen Jahren Fahrzeuge mit alternativen Antrieben anbieten, vor allem mit Elektromotoren. Das bedeutet, sie sammeln Erfahrungen, um den richtigen Zeitpunkt auch aus wirtschaftlicher Sicht zu finden, den Anteil der E-Flotte zu erhöhen. Der Vorwurf, die Vermieter würden sich nicht für Elektrofahrzeuge interessieren, ist daher zurückzuweisen. Zumal die Autovermieter mit ihren Flotten von jeher den klimafreundlichsten Fuhrpark betreiben, da ihre Fahrzeuge einen breiten Mix aller Antriebsformen und Größen mit den aktuellsten und neuesten und somit umweltfreundlichsten Motoren umfassen.

MDR vom mit Beitrag zur Idee von Prof. Dudenhöffer

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
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- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

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