Gesetzesentwurf zur Anhängerversicherung

Seit einigen Jahren haftet der Halter eines Anhängers für einen Unfall der Zugmaschine bzw. des ziehenden Pkw immer mit 50 Prozent am verursachten Schaden mit.

Das gilt auch dann, wenn der Hängerbetrieb mit den Ursachen und Folgen des Unfalls nichts zu tun hat. In der Folge wurde die Haftpflichtversicherung eines Anhängers teurer, manchmal unerschwinglich.

BGH-Urteil VI ZR 279/08 vom 27.10.2010: BGH-Urteil ansehen

Ein Gesetzentwurf soll das nun ändern und stellt die grundsätzliche Haftungs des Zugfahrzeuges in den Vordergrund, außer bei Gefahrerhöhung durch den Hängerbetrieb.