EuGH: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen europäisches Recht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Gesetzgebung zur Einführung einer Pkw-Maut gegen geltendes europäisches Recht verstößt und ist damit der Auffassung des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes nicht gefolgt.

Vor allem werden zwei Folgen des Vorhabens moniert. Zunächst sei festzustellen, dass vor allem ausländische Autofahrer zahlen müssten, während deutsche Fahrzeughalter durch die Kompensation über die Kfz-Steuer weitestgehend unberücksichtigt blieben. Der Auffassung Österreichs und der Niederlanden, das sei diskriminierend, sind die obersten Richter der Europäischen Union gefolgt. Sie beanstandeten darüber hinaus, dass die Regelung den freien Waren- und den freien Dienstleistungsverkehr des EU-Binnenmarktes behindern würde.

Die Einführung dieses Modells ist damit komplett gescheitert. Ab 2020 sollte sie auf allen Autobahnen in Deutschland gelten.

Die Folgen werden gravierend sein. Die Rufe nach der Einführung einer streckenbezogenen Pkw-Maut dürften von nun an sehr viel lauter werden. Daher wird der Druck auf den Gesetzgeber steigen, eine Maut für jeden gefahrenen Autobahnkilometer oder gar jeden zurückgelegten Kilometer einzuführen und das Autofahren in Deutschland erheblich zu verteuern, wie Umweltaktivisten seit langem fordern. Zu den jährlich über fünfzig Milliarden Euro, die Autofahrer heute bereits für Steuern auf Kfz-Besitz, Unterhaltung, Tanken usw. an den Fiskus abtreten, kämen erhebliche Mobilitätskosten hinzu.

Die Politik hat nun die Aufgabe, in ihrem Streben nach einer neuen Lösung Maß zu halten und das hohe Gut der individuellen Mobilität des Einzelnen nicht über Gebühr zu beschneiden und doch auch Umweltfragen und den Klimawandel zu berücksichtigten.