EuGH: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen europäisches Recht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Gesetzgebung zur Einführung einer Pkw-Maut gegen geltendes europäisches Recht verstößt und ist damit der Auffassung des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes nicht gefolgt.

Vor allem werden zwei Folgen des Vorhabens moniert. Zunächst sei festzustellen, dass vor allem ausländische Autofahrer zahlen müssten, während deutsche Fahrzeughalter durch die Kompensation über die Kfz-Steuer weitestgehend unberücksichtigt blieben. Der Auffassung Österreichs und der Niederlanden, das sei diskriminierend, sind die obersten Richter der Europäischen Union gefolgt. Sie beanstandeten darüber hinaus, dass die Regelung den freien Waren- und den freien Dienstleistungsverkehr des EU-Binnenmarktes behindern würde.

Die Einführung dieses Modells ist damit komplett gescheitert. Ab 2020 sollte sie auf allen Autobahnen in Deutschland gelten.

Die Folgen werden gravierend sein. Die Rufe nach der Einführung einer streckenbezogenen Pkw-Maut dürften von nun an sehr viel lauter werden. Daher wird der Druck auf den Gesetzgeber steigen, eine Maut für jeden gefahrenen Autobahnkilometer oder gar jeden zurückgelegten Kilometer einzuführen und das Autofahren in Deutschland erheblich zu verteuern, wie Umweltaktivisten seit langem fordern. Zu den jährlich über fünfzig Milliarden Euro, die Autofahrer heute bereits für Steuern auf Kfz-Besitz, Unterhaltung, Tanken usw. an den Fiskus abtreten, kämen erhebliche Mobilitätskosten hinzu.

Die Politik hat nun die Aufgabe, in ihrem Streben nach einer neuen Lösung Maß zu halten und das hohe Gut der individuellen Mobilität des Einzelnen nicht über Gebühr zu beschneiden und doch auch Umweltfragen und den Klimawandel zu berücksichtigten.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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