OLG Oldenburg bekräftigt Aufklärungspflicht

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs weist auf ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg hin. Es ging um die Frage, ob beim Gebrauchtfahrzeugverkauf auf die Mietwageneigenschaft hinzuweisen ist. Alle im ersten Rechtszug angeführten Argumente zum Funktionieren des Gebrauchtswagenmarktes wurden vom Berufungsgericht verworfen.

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Anders als zumeist in dieser Frage ging es nicht um kaufrechtliche Probleme, sondern um Wettbewerbsrecht. Dem Beklagten ist es fortan untersagt gegen Androhung von 250.000 Euro, Fahrzeuge ohne den Hinweis der Nutzung als Selbstfahrervermietfahrzeug im Internet zu verkaufen.

Wie das OLG Oldenburg sehen das auch die OLG in München und Hamm.