Digitaler Tachograf: Kein Grund zur Absenkung unter 3,5 Tonnen

Seit 2012 wird vor allem auf europäischer Ebene immer wieder darüber diskutiert, die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten und der Verwendung eines Digitalen Kontrollgerätes auf Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen auszuweiten.

Das EU-Parlament hat sich bereits in 2012 dafür ausgesprochen, die Nutzung leichter Nutzfahrzeuge auf diese Weise zu regulieren, siehe nur hier: https://www.eurotransport.de/artikel/eu-parlament-digi-tacho-pflicht-fuer-lkw-ab-2-8-tonnen-628975.html

Auch heute kommen immer wieder Vorstöße aus den unterschiedlichsten Gründen und Richtungen, in der EU und in der deutschen Politik, die eine solche Regelverschärfung zum Ziel haben. So hat am 04. Juni 2018 der Verkehrsausschuss  des Europaparlamentes eine Absenkung der Einbau-Pflicht des digitalen Tachografen auf Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen beschlossen.

Dabei gerät die Frage in den Hintergrund, was eine solche Verschärfung überhaupt bringen soll.

Klar ist, sie wird erhebliche Mittel kosten und hunderttausende Unternehmen betreffen, die

- heute nur selten solche Fahrzeuge nutzen, ... wenn, dann aber darauf angewiesen sind,
- dabei keine statistisch bemerkbaren Unfallzahlen verursachen und vor allem,
- nicht wie Berufskraftfahrer überwiegend Güterverkehr betreiben.

Die mit dem Einbau und der Nutzungspflicht eines Digitalen Tachgrafen verbundenen Kosten sind pro Fahrzeug und pro Unternehmen erheblich. Schulungen, Anschaffung, Einbau, Datenmanagement, Kontrollbehörden, usw. führen zu Kosten, die einen kleinen Unternehmer die unternehmerische Sinnfrage stellen lässt. Vor allem Handwerker und andere kleine Unternehmen wären betroffen, die außerhalb der Güterkraftverkehrs-Branchen manchmal Fahrzeuge über 2,8 Tonnen bewegen müssen. Sie liefern eigene Produkte aus, fahren zu Kunden oder bringen ein Vorprodukt zum eigenen Standort. Am Steuer sitzen aber keine Spediteure.

Eine in Bezug auf Kosten und Umstände extreme bürokratische Regelung würde die Mobilität vieler Branchen erheblich einschränken. Wirtschaftsfeindliche Parlamentarier ohne Sinn für die Realität scheinen hier einen widersinnigen Weg zu gehen, der dem eigentlichen Ziel Bürokratieabbau diametral widerspricht.

Auch die Unfallstatistiken geben es nicht her, hier regulierend tätig zu werden. Dem Entwurf einer Unterrichtung des Bundestages zur Unfallverhütung im Straßenverkehr für 2016/2017 vom 18.10.2018 ist zu entnehmen, dass

- auf Autobahnen weniger Verkehrstote zu verzeichnen sind, als innerorts und außerorts (mangelnde Verkehrssicherheit mit Kleintransportern wegen Lenk- und Ruhezeiten würde vor allem zu Problemen auf Autobahnen führen)
- auf Autobahnen die Anzahl der Personenschäden zum Vergleichsjahr 2000 um 20 % gesunken ist
- in 2017 der überwiegende Teil der zu beklagenden Verkehrstoten aus PKW-Nutzung resultiert, in Bezug auf Personenschäden insgesamt sogar 87 % aus PKW-Nutzung (und nicht LKW und nicht leichte Nutzfahrzeug)
- Unfallursachen bei Unfällen nur mit einem Fahrzeug zu 42 % wegen Geschwindigkeits-Ursachen, 11 % Alkohol ... und eben nicht überwiegend wegen Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten, ebenso nicht bei Unfällen mit zwei beteiligten Fahrzeugen

Betrachtet mit nur den Güterverkehr, ist festzustellen, dass

- die durch Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen zu beklagenden Getöteten nur 5 % der Gesamtzahl der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Beteiligten ausmachen und bezogen auf die Verletzten der Güterverkehrsbereich nur einen Anteil von 2,4 % ausmacht
- die Entwicklung dieser Zahlen zeigt, dass Rückgänge zum Jahr 2000 von ca. 30 % (Unfälle), 42 % (Schwerverletzte) und 40 % (Getötete) zu verzeichnen sind.

Die Befürworter der Ausweitung der Lenk- und Ruhezeiten können sich also nicht auf gravierende Probleme der Verkehrssicherheit berufen, wenn sie dieses inakzeptable Bürokratie- und Kostenmonster auf den Mittelstand loslassen wollen.

Die Regelungen gehören lediglich auf die Transportbranche angewandt, wo diejenigen beschäftigt sind, die mit dem Gütertransport ihr Einkommen sichern. Aber nicht mehr und nicht weniger. Eine Ausweitung nach dem Gießkannenprinzip wäre ein schwerer Eingriff in den Motor der deutschen Wirtschaft, zu vergleichen mit einer Fehlbetankung, die die Schmierung des Motors unterbricht. Kein mittelständischer Unternehmer könnte sich im Bedarfsfall mehr unkompliziert ein Transportfahrzeug anmieten.  Die weitere Nutzung eigener Fahrzeuge wäre mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden.

Der Politik ist daher dringend anzuraten, in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten nicht überzuregulieren, da das fatale Folgen nach sich ziehen würde.