Kfz-Steuer für Autovermieter: WLTP-Standard wirkt steuerhöhend

Die Kosten der Kfz-Steuer werden sich in den nächsten Monaten auch für Autovermieter erheblich erhöhen. Das ist seit 2009 absehbar.

Aktuelle Verlautbarungen gehen in Richtung von durchschnittlich 20 Prozent. Letztlich könnte das ggf. etwas zu hoch angesetzt sein, da der Berechnungsmodus bzgl. CO2 ja nur einen Teil der Bemessungsgrundlage der Steuer ausmacht und der VDA von 20% durchschnittlicher nomineller Erhöhung des CO2-Wertes ausgeht. Doch fehlt selbst dem Bundesfinanzministerium bis heute die konkrete Information, welches Fahrzeug nach dem neuen Prüfzyklus welche CO2-Emmissionen verursacht und wie hoch demnach die CO2-Veränderung jeweils ausfällt (da viele Fahrzeuge noch nicht nach WLTP geprüft sind).

Und daher ist auch insgesamt unklar, wie sich das Steueraufkommen konkret pro Fahrzeug und insgesamt für einen Fuhrpark verändern wird. Grund hierfür ist die vor allem vergrößerte Streubreite für die Fahrzeuge aufgrund der Einbeziehung neben Motorisierung von Einflüssen durch Getriebe, Aufbau und Ausstattung. Laut Ministerium können reale/gemessene Kraftstoffverbräuche und damit CO2-Unterschiede für dasselbe Modell weit erheblicher sein, als bisher.

Das Bundesfinanzministerium / BMF hat sich wohl eher dafür entschieden, ein erhöhtes Steueraufkommen „hinzunehmen“ und Modelle der Rückrechnung auf NEFZ hier nicht zu verfolgen, die die EU vor dem Hintergrund der CO2-Vorgaben an die Hersteller mit Hilfe von Modellen übergangsweise bis 2020 einführen will. Heute verweist man im BMF darauf, dass eine Kompensation aufgrund der Komplexität gar nicht möglich sei, siehe meine Ausführungen zuvor.

Man muss nun abwarten, ob sich der Finanzausschuss des Bundestages gegenüber der Bundesregierung / dem BMF damit durchsetzt, eine Reduzierung des insgesamt steigenden Steueraufkommens ab 2019 zu verlangen, wenn man dann ggf. über gesicherte Zahlen zum Ausmaß der Steuererhöhungen verfügt. Das BMF allerdings verweist auf Umweltverbände, die meinen, dass das Steueraufkommen in den letzten Jahren um diese Differenz zu niedrig war und nun auf das korrekte Niveau angehoben wird, also eine Vergütung nicht angezeigt sei. Man sollte daher vielleicht eher nicht darauf setzen, dass die Steuererhöhung irgendwann kompensiert wird, die der ADAC derzeit lautstark fordert.

Die Firma DAT hat bisher einen Leitfaden CO2 angeboten, in dem die CO2-Werte aller Fahrzeuge angegeben waren (siehe https://www.dat.de/co2/ Anlage "Leitfaden CO2). Die zukünftigen Versionen sollen aber allerdings erst einmal nicht den CO2-Wert nach WLTP, sondern einen solchen umgerechnet auf NEFZ enthalten. Das hat damit zu tun, dass die EU den Herstellern wie oben beschrieben diese Rückrechnung gestattet. Trotzdem wird der Käufer eines Fahrzeuges den Wert nach WLTP benötigen, ebenso die Zulassungsstellen und Finanzämter. Doch eine Liste aller Fahrzeuge wird es wohl zunächst nicht geben und damit keine Grundlage für Kfz-Steuer-Modellrechnungen großer Fuhrparks wie der Autovermieter.

Vom KBA hört man, dass man dort eine solche Liste zumindest öffentlich auch nicht führen wird. Das Bundesverkehrsministerium meint, dass man so etwas nur von den Herstellern und Importeuren erhalten könne. Letztlich verunsichert die Einführung des neuen Standards den Mietwagenanbieter. Eine Kostenkalkulation wird erschwert, da Fahrzeuge geordert werden, bei denen unbekannt bleibt oder per Einzelfall geprüft werden muss, wie hoch die Veränderungen der Steuerlasten ausfallen werden.

In Bezug auf vorliegende CO2-Daten nach WLTP-Standard könnte man sich einige Grundsätze ableiten. Deren Gültigkeit müsste aber fortlaufend geprüft und die Grundsätze dann ggf. angepasst werden:
1.    Entscheidungen zur Kraftstoff-Art: Große Veränderungen / hohe Steigerungen (weit über 20%) sind eher bei Benzin, weniger bei Diesel-Fahrzeugen feststellbar (Diesel aber auch im Bereich um die 20%).
2.    Steuern für Diesel sind jedoch erheblich höher, eine Tendenz zu Diesel-Antrieben würde ggf. den gesamten Kostenanteil der Kfz-Steuer noch mehr anheben.
3.    Große Steuer- Steigerungen eher bei kleinen Benzin-Fahrzeugen und geringem Hubraum und bisher sehr niedrigen Steuern. Daraus ergibt sich, dass hohe Steigerungsraten von bis zu 70% auf einer kleinen Basis erfolgen und in Bezug auf den Gesamt-Fuhrpark nicht so erheblich steuererhöhend wirken.

Letztlich ist festzustellen, dass die Branche der Autovermietung von allen Wirtschaftszweigen am meisten durch die Umstellung auf WLTP mit einer Steuererhöhung belastet ist. Denn höhere Kfz-Steuern ergeben sich nur bei neu zugelassenen Fahrzeugen. Wer durchschnittlich den neusten Fuhrpark hat - und das sind immer die Autovermieter -, dessen Steuer steigt schneller an, als in anderen Unternehmen und Branchen.

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