Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr und Polizeiklausel im Mietvertrag

Ein Mieter wird zur Zahlung der am Mietwagen entstandenen Kosten (und weil er das nicht eingesehen hat, auch der Rechtsverfolgungskosten) verurteilt, weil er den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Die vereinbarte Reduzierung der Haftung auf 500 Euro Selbstbeteiligung trägt dann nicht.

Siehe: http://www.haz.de/Umland/Lehrte/Lehrter-verliert-Streit-um-Unfall-mit-Mietwagen-vor-Landgericht

So weit, so normal...

Doch ist das auch ein Beispiel, die Polizeiklausel in Mietverträgen einmal konkreter zu erklären und zu verstehen. Denn das Vorliegen grober Fahrlässigkeit lässt sich häufig nur vor Ort und kurz nach dem Ereignis festellen. Zu denken ist dabei an Drogenkonsum, Alkohol, Zeugenbefragungen, Besichtigung des Ortes des Geschehens usw.

Nur wenn die Pflicht zur Hinzuziehung der Polizei als neutralem und geschultem Dritten nach einer Beschädigung eines Mietfahrzeuges verpflichtend ist, können Autovermieter ihr Recht wahrnehmen, die Kosten eines Schadens dann dem Verursacher zuzuschreiben, wenn der auch dafür verantwortlich ist.

Der Bundesgerichtshof hat die Gültigkeit der Polizeiklausel mit überzeugender Begründung bestätigt. Die Vermieter wenden sie auch an. Doch muss man immer wieder darauf hinweisen, wie wichtig deren Durchsetzung für den Vermietalltag ist.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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