Update Zollvorschriften bei Verwendung von Mietwagen

Seit längerem gelten Vermieter-feindliche Zollvorschriften der EU. Wir haben fassungslos darüber berichtet:

https://www.bav.de/service/oeffentlich/2430-einreise-mit-dem-mietwagen-probleme-mit-dem-zoll.html

Die EU-Verordnung soll nun geringfügig geändert werden, indem natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, ein in der vorübergehenden Verwendung befindliches Mietfahrzeug auch zum eigenen Gebrauch verwenden dürfen. Das Mietfahrzeug muss jedoch innerhalb von 8 Tagen nach seiner "Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung" wieder aus der EU ausgeführt werden.

Abgesehen von den acht Tagen, nach denen z.B. eine Urlaubsreise in der Regel dann abgebrochen werden müsste, stellt sich noch eine Frage: Bedeutet das in der Praxis, dass ein Mieter den oben genannten Zeitraum mit dem Mietvertrag nachweisen müsste oder reicht das nicht und er müsste sich bei Überführung in den EU-Binnenmarkt an der EU-Außengrenze aktiv anmelden und ein Formular / eine Bescheinigung in den acht Tagen mitführen, mit der er sein Fahren mit dem Fahrzeug in der EU im Fall einer Kontrolle zwingend legitimieren müsste?

Diese Frage hat die Zoll-Generalzolldirektion so beantwortet:

"Die Überführung des gemieteten Fahrzeugs in das Verfahren der vorübergehende Verwendung erfolgt konkludent durch Passieren einer Zollstelle. Eine förmliche Zollanmeldung ist hierfür nicht erforderlich.

Im Falle einer Kontrolle ist es ausreichend, wenn durch den Mieter des Fahrzeugs z.B. der Mietvertrag vorgelegt wird, aus dem die Dauer des Mietverhältnisses hervorgeht, wobei die 8 Tagesfrist jedoch erst mit dem Grenzübertritt in die EU beginnt."

Andersherum ist es leider komplizierter. Anscheinend in Reaktion auf die EU-Zoll-Verschärfung hat die Schweiz die Vorschrift eingeführt, dass zwar der Schweizer mit einem EU-Mietwagen in die Schweiz einfahren darf, sich dazu aber an der Zoll-Kontrollstelle zwingend anzumelden hat. Nur mit dem dort ausgestellten "Vormerkschein" darf ohne Verzollung des Fahrzeug-Preises eingefahren werden. Vermieter müssen also Schweizer Bürger zwingend darauf hinweisen, sonst drohen empfindliche Maßnahmen bis hin zur Beschlagnahme des in Deutschland auf eine deutsche Firma zugelassenen Mietwagens in der Schweiz.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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