Aktion Abbiegeassistent

Jährlich rund 600 Abbiegeunfälle mit bis zu 40 getöteten Radfahrern bzw. Fußgängern - Abbiegeassistenten könnten diese Zahl deutlich reduzieren. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat deshalb die "Aktion Abbiegeassistent" ins Leben gerufen. Eingeladen waren am 10. Juli 2018 ca. 100 Unternehmen und Verbände. Der BAV wurde durch seinen Geschäftsführer, Herrn Brabec, vertreten.

Ziel dieser Aktion und der Präsentation von bereits bestehenden „Best practice Beispielen“ ist die freiwillige Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenten durch die Halter. Auch der BAV begrüßt diese Aktion und hatte bereits im Vorfeld ein Bekenntnis des Verbandes zur „Aktion Abbiegeassistent“ abgegeben.

Die EU wird eine diesbezügliche Regelung erst in 2022, wohl für 2024 bringen. Die bereits zugelassenen Nutzfahrzeuge wären damit noch nicht einmal ausgerüstet. Auch wenn der Minister dort für Beschleunigung sorgen will, wird in Deutschland eine schnellere Lösung benötigt.

Über die De-minimis-Förderung kann bereits heute auch die Anschaffung von Abbiegeassistenten in Neufahrzeugen beantragt werden. Doch konkurriert hier der Abbiegeassistent mit anderen Ausstattungen wie Reifen. Daher soll ein eigenes Förderprogramm für Abbiegeassistenten aufgesetzt werden, das jedoch noch vom Parlament zu bestätigen ist. Inhalt soll die 80%ige Förderung der Anschaffungskosten sein, bestenfalls im Rahmen der Neuanschaffung des Fahrzeugs oder für die Nachrüstung.

Vermieter von Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen (vor allem ab 7,49 Tonnen) sind direkt angesprochen, über das Angebot von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenten an ihre Kunden nachzudenken.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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