Wettbewerbsrecht: Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug durchsetzen

Die Rechtslage ist eindeutig. Wer gewerbsmäßig ein Fahrzeug vermietet, muss es zuvor als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen. Wer das nicht tut, handelt gesetzeswidrig. Dabei kommt es entgegen der Auffassung vieler Autohäuser und Vermieter nicht darauf an, ob für die Überlassung an einen Dritten eine Rechnung gestellt wird oder wie hoch der dabei angesetzte Preis ist. So führt auch eine kostenlose Stellung von Mobilität im Rahmen einer Reparatur dazu, dass diese Vorschrift einzuhalten ist.

Aufgrund des Wettbewerbsrechts, das gleiche Bedingungen auf Märkten schaffen soll, kann sich ein Unternehmen gegen Wettbewerber wehren, die diese Vorschrift nicht einhalten. Das geschieht immer wieder, und als Verband bzw. Interessenvertretung der Mitglieder unterstützen wir das.

Eine Aufforderung zur Unterlassung ist dabei der erste Schritt. Geht der Abgemahnte darauf nicht ein, steht der Gang zum Gericht offen. Uns liegt ein aktuelles Urteil des Brandenburgischen OLG vor, in dem ein Autohaus verurteilt wurde:

- es zu unterlassen, Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers zu vermieten, wenn diese nicht als "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen sind
- die Kosten des Anwaltes und der Testanmietung sowie des Gerichtes zu übernehmen.

Insgesamt entstanden dem Autohaus Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich.

Urteil OLG Brandenburg 6 U 23/16 vom 28.11.2017