EU-Abgeordnete wollen entfernungsabhängige EU-Maut für LKW und PKW

Das Europaparlament befasst sich von nun an mit dem Vorhaben, die Maut-Regeln in Europa umfassend zu verändern und zu vereinheitlichen. Dabei sollen ab 2025 auch Transporter in die Mautpflicht, die mit bis 7,49 Tonnen bis heute davon ausgenommen sind. Die derzeitigen nationalen Mautregelungen sollen dazu in ein europäisches System überführt werden, das nach der zurückgelegten Entfernung kassiert. Die Initiative geht vom Verkehrsausschuss des EU-Parlamentes aus.

Bisher nicht betroffene Transporter sollen auch in die Nachweispflicht über Lenk- und Ruhezeiten einbezogen werden.

Deutschland wird darauf zu achten haben, dass Partikularinteressen aus einigen problembehafteten Regionen nicht zu europaweit geltenden Regelungen führen, die in unserem hochentwickelten Flächenland zu Verwerfungen führen können. Umweltaspekte spielen vor allem in Großstädten eine immer größere Rolle und die dortigen Probleme müssen gelöst werden. Doch dürfen auch der Urlauber, der außerhalb der Großstadt Berufstätige, der Pendler oder der im Ländlichen lebende Autofahrer nicht vergessen werden.

Eine entfernungsabhängige Pkw-Maut ist abzulehnen, denn sie führt zu erheblichen Einschränkungen der Mobilität bei vielen Bürgern und vor allem für Unternehmen. Eine entfernungsabhängige Bestrafung für Mobilität ist der Mehrzahl der Bürger daher auch nicht zu vermitteln.

Dabei drängt sich der Eindruck auf, dass Abgeordnete lediglich die regionalen Interessen ihrer Wählerschaft im Blick haben. Ein italienischer EU-Abgeordneter, der maßgeblich an dem Vorhaben mitarbeitet, begründet das mit dem Wunsch, den Schwerlast-Verkehr vom Brenner weg auf die Gotthardt-Strecke zu bringen. Das wird den Ostseeurlauber aus Thüringen, den Vertreter oder den Rentner auf dem Weg zum Arzt und zum Einkauf nicht interessieren. Es ist daran zu erinnern, dass durch Steuern und Abgaben der Autofahrer wie durch die Mineralölsteuer bereits Fünfzig Milliarden Euro pro Jahr an den Staat gehen.

http://www.herbert-dorfmann.eu/de/news/news/v/korridormaut-kann-kommen.html

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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