Klärung der Verursachung von Unfällen mittels Dashcam

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat die lang ersehnte Klärung der Dashcam-Frage herbeigeführt: Aufnahmen einer im Fahrzeug verbauten Minikamera, die geeignet sind, die Verursachung eines Unfallgeschehens zu erhellen, sind vor Gericht verwertbar. Die Begründung ist ebenso einfach, wie nachvollziehbar: Die Unfallbeteiligten sind nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall verpflichtet, ihre persönlichen Daten anzugeben. Daher steht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Verwertung der Aufnahmen nicht entgegen.

Zitat aus der Presserklärung: "Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot."

Das Urteil des Bundesgerichtshofes liegt noch nicht vor.

Siehe: Presseinformation des BGH