Vorgänge in Hamburg offenbaren Probleme bei der Umsetzung der Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

Kommunen stehen vor dem Problem, die Umsetzung von – aus ihrer Sicht - in Kürze notwendig erscheinenden Fahrverboten vorzubereiten.


Die Hamburger Umweltbehörde hat bekannt gegeben, zwei konkrete Strecken für Dieselfahrzeuge zu sperren. Das Ziel scheint dabei lediglich, die Verbesserung der Luftqualität in Bezug auf Stickoxyde an den dortigen Messstationen. Denn gleichzeitig werden den Fahrzeuglenkern detaillierte Hinweise gegeben, welche nahegelegenen Ausweichstrecken genommen werden können. Man fragt sich nun, wer legt da jetzt fest, dass nun andere Bewohner den Umgehungsverkehr derselben alten Dieselfahrzeuge auszuhalten haben? Und vielleicht nur, weil da keine Messstationen aufgestellt sind?


Dem Vernehmen nach wird es in vielen Kommunen aber nicht zu den erwarteten Sperrungen bestimmter Strecken für konkrete Fahrzeuge kommen. Der Grund soll darin liegen, dass man das nicht für kontrollierbar hält. Stattdessen heißt es, sollen diese Strecken dann für alle Fahrzeuge gesperrt werden. Kurz gesprochen: Wo ein Messgerät steht, das Grenzwertüberschreitungen anzeigt, wird dann also der Autofahrer komplett ausgesperrt.


Diese Idee ist zurückzuweisen. Das ist völlig überzogen und inakzeptabel. Denn es wäre ein unangemessen schwerer Eingriff. Es würde außerdem für diejenigen, die – möglicherweise um den Fahrverboten zu entgehen – nun sehr umweltfreundliche Euro VI-Diesel-Fahrzeuge nutzen oder zukünftig nutzen wollen bzw. auf Benziner oder Elektrofahrzeuge umgestiegen sind, bedeuten, dass auch ihre Fahrzeuge vom Durchfahrverbot betroffen sind. Der Anreiz, alte Fahrzeuge durch neue umweltschonendere Fahrzeuge zu ersetzen, würde damit komplett entfallen und die Umsetzung der Fahrverbote damit dem eigentlichen Ziel entgegenstehen, die alten Fahrzeuge aus den Städten zu verbannen. Anstatt mit neueren Fahrzeugen würde nun mit den alten Fahrzeugen gefahren, nur auf anderen Strecken.


Fahrzeuge der Autovermieter sind meist neu oder fast neu und haben daher erhebliche Umweltvorteile. Doch auch Kunden der Autovermieter wären von solchen Komplettsperrungen betroffen. Ein Vorteil für die Flotte der Autovermieter aufgrund der Investition in positive Umwelteigenschaften ihrer immer fabrikneuen Fahrzeuge gegenüber umweltbelastenderen Fahrzeugen würde entfallen. Das ist aus Sicht der Branche nicht akzeptabel.


Sofern Autovermieter bisher davon ausgegangen sind, dass ihre Mietfahrzeuge zum Beispiel gegenüber gewerblichen Nutzern von alten Transportern z.B. von Handwerkern einen Vorteil haben, würde dieser durch die praktische Umsetzung mittels Komplettsperrungen entfallen. Für Autovermieter würde das bedeuten, dass ein eigentlich zu erwartender Nachfrage-Impuls durch das aktuelle Abgasthema ausbliebe und sogar negative Effekte entstehen können, wenn sich Kunden aufgrund von Fahrverboten gegen Anmietungen entscheiden würden.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
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- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
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