Daimler und BMW übernehmen die Carsharing-Töchter komplett und legen sie zusammen

Die Hersteller BMW und Daimler fusionieren ihre Carsharing-Unternehmen und sonstigen Dienstleistungen neuer Mobilität. Dahinter stehen aus Sicht der Hersteller nachvollziehbar der Anspruch und die Notwendigkeit, global zu agieren und mit Geschwindigkeit weltweit im Bereich neuer Mobilitätsdienstleistungen zu wachsen. Die beiden Carsharing-Unternehmen sind auch zusammen noch relativ klein, sie haben den deutschen Markt aber im Griff. Der Blick geht vor allem ins Ausland und richtet sich auf globale Player wie Uber, Didi und Lyft. Wer Mobilität benötigt, soll sie auch ohne ein eigenes Auto zu besitzen schnell und unkompliziert erhalten. Im Portfolio sind auch Lösungen vom Taxi, über Parken bis hin zur Organisation mit Moovel, das alles bisher allerdings vor allem in Bezug auf ausreichend große Städte.

Die Hersteller haben sich von ihren Partnern Sixt und Europcar verabschiedet. Aus deren Sicht sind die dabei geflossenen Summen vielleicht aber mehr als ein Schmerzensgeld. Bei Sixt dürften Planungen in Gang sein, das gesammelte Know-How und den vorhandene EDV-Code in eine eigene neue Mobilitäts-Lösung zu überführen. Der Vorteil kann darin liegen, die gesamte Mietwagenflotte in ein Angebot zum Carsharing und zur klassischen Miete einzusetzen, gerade so wie der Kunde das Fahrzeug gerade braucht. Klassische Miete per App einerseits und tausende zusätzliche Fahrzeuge im Carsharing andererseits. Die hierfür notwendigen Lösungen haben auch BMW und Daimler nicht, eine Mietwagen-Carsharing-Flotte von 50.000 oder 100.000 Fahrzeugen logistisch so zu bewegen, dass die Auslastung stimmt und damit der Preis, die Fahrzeuge sauber und intakt sind. Hier wäre vielleicht auch eine Flächendeckung eher denkbar als bei den Herstellern, weg von der Einschränkung auf Metropolen.

Einen nicht weniger interessanten Weg geht vielleicht Europcar mit der Vermietung inklusive der Erlaubnis an Dritte über SnappCar weiterzuvermieten. Das geht in Richtung Ridesharing, also bessere Auslastung der Sitze eines Autos ohne eigenen Autobesitz. Es verbindet quasi Mobilität ohne eigenes Fahrzeug mit Ansätzen der Optimierung von Strecken und Fahrten von Passagieren. Die vertraglich festgelegten Einschränkungen lassen es bisher wir einen Test aussehen, wird das mit vorhandener Erfahrung dann schrittweise freigegeben, kann es dem Anbieter sehr helfen, selbst zu wachsen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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