Digitalisierung und die Frage nach bestehenden Regeln

Zur Stellungnahme des Generalanwalts am EuGH wegen des Streites spanischer Taxifahrer mit der Firma Uber

Die Digitalisierung verändert die Lebenswirklichkeit. Unternehmen kommen daran nicht vorbei. Wer nicht nach Neuem strebt und verbesserte Möglichkeiten durch die Digitalisierung nicht nutzt, wird verlieren. Doch ein Spannungsverhältnis zwischen Veränderung durch die Umsetzung disruptiver Ideen und dem Korsett von regulierten Branchen kann nicht unbeachtet bleiben. Neues könnte sich manchmal gerade dann besonders schnell und zerstörerisch durchsetzen, wenn es diese Regeln missachtet, da die Etablierten um die Regeln nicht herumkommen.

So dürfte es im Personentransport-Gewerbe gesehen werden. Wer ein Taxi betreiben will, braucht eine Genehmigung, zahlt eine Lizenz, muss geeignet sein, die Technik ist überwacht, bestimmte Regeln der Leistung sind vorgeschrieben usw. Darum kommt man dort nicht herum. Das treibt die Kosten, schützt aber auch vor ungezügelter Konkurrenz. Am Beispiel Uber wird klar, dass sich neue digital basierte Angebote manchmal nicht darum kümmern, es im Gegenteil darauf ankommen lassen und dann vor den Gerichten geklärt werden muss, ob die Geschäftsmodelle erlaubt oder behördliche Verbote gerechtfertigt sind.

Die erste der in Europa derzeit mit bzw. gegen Uber ausgetragenen Streitigkeiten ist vor dem EuGH (Az. C-343/159) nun einen Schritt voran gekommen. Eine Entscheidung zwischen Taxigewerbe und Uber in dieser Angelegenheit soll noch in diesem Jahr fallen und in Vorbereitung dieser Entscheidung hat der Genaralanwalt des EuGH, der als Gutachter für das Gericht tätig ist, eine wichtige Feststellung getroffen. Diese Feststellung betrifft den Versuch von Uber - wie andere Plattformbetreiber in anderen Zusammenhängen der Digitalisierung auch - ihre Leistung lediglich als eine IT-Dienstleistung darzustellen, die wenig mit der Branche zu tun habe, deren Dienste dort revolutioniert werden sollen. Daraus abgeleitet seien dann auch die Regeln der Branche nicht auf diese Unternehmen übertragbar. Ähnlich einem Telefonanbieter, dem man schwerlich vorwerfen kann, wenn jemand über das Telefon unerlaubte Dinge tut, sah und sieht es Uber bis heute nicht ein, dass seine Leistungen so konkret organisiert sind, dass nicht nur Angebot und Nachfage ähnlich einer Taxi-App auf der Plattform zusammentreffen, sondern Uber die Spielregeln so konkret definiert, dass man als Anbieter zu sehen ist. Der Genaralanwalt hat das nun in seiner Stellungnahme bestätigt.

Eine ähnliche Frage war im Zusammenhang mit der Vermietung von privaten Fahrzeugen diskutiert worden. Die Branche der Autovermieter hat einen Rechtsstreit bis heute nicht weiter geführt, in dem erstinstanzlich das Landgericht Berlin die Auffassung vertreten hatte, der Plattformbetreiber sei nicht auf Regeln zu verpflichten, die für gewerbliche Autovermieter zum Schutz der Mieter gelten.