Bundestagswahl 2017: Wer plant hier eine streckenabhängige Maut?

In der Vorschau auf die Bundestagswahl 2017 ist die Frage zu stellen, welche Parteien für die nächste Legislaturperiode eine Verschärfung der Pkw-Maut anstreben. So viel vorab: Das Thema ist relevant und nicht eindeutig zu beantworten. Um so wichtiger ist es, diese Frage aufzuwerfen und um Antworten zu bitten.

Die Einführung der Pkw-Maut steht noch aus und die Kritik aus dem Ausland ist weiterhin hörbar. Das bis hin zur Klageandrohung vor dem Europäischen Gerichtshof. Doch der Stern hatte thematisiert, dass vom CDU-geführten Bundesfinanzministerium eine Verschärfung der jüngst erst beschlossenen Mautregelungen mittels einer streckenabhängigen Maut gewollt sei. Der Weg dieser Information macht sie einigermaßen glaubhaft, auch wenn es sich bisher trotzdem eher um Spekulation dabei handelt, ob das Finanzminiserium in dieser Richtung aktiv ist. Stern: 

"... Berufung auf eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Dem Bericht zufolge zitiert der Rechnungshof darin aus einer Ministeriumsvorlage, in der es heißt: "Danach strebt es (das Ministerium) überdies an, die Infrastrukturabgabe in eine streckenabhängige Maut umzuwandeln."

Aus dem Finanzministerium erfolgte inzwischen ein gemeinsames Dementi mit dem Bundesverkehrsministerium. Diese Frage war auch ein Thema der Bundespressekonferenz vom 24.04.2017 und hier wurde leider nicht geradeheraus geantwortet. Mitschrift: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/04/2017-04-24-regpk.html

"..dass es dabei bleibt, dass kein Autofahrer durch die Infrastrukturabgabe stärker belastet wird.."
"äußern wir uns zu internen Vorlagen nicht, die von irgendjemandem erstellt oder angeblich erstellt wurden"
"Eine streckenbezogene Pkw-Maut ist weder geplant noch politisch gewollt. Die Bundesregierung verfolgt keine Pläne für eine streckenbezogene Pkw-Maut."

Die Antworten lauten nicht: "Niemand wird eine streckenabhängige Maut errichten." Daraus lässt sich lediglich für den heutigen Zeitpunkt dieser Schluss ziehen: Es gibt ein beschlossenes Gesetz zum Thema Infrastrukturabgabe. Mehr ist nicht beschlossen. Ob ein Ministerium jedoch, die Regierung gar oder eine und welche Partei diesem Gedanken bisher oder mit Blick auf die kommende Legislaturperiode nachhängen, ist damit noch lange nicht beantwortet, erscheint aber sehr wohl wichtig für die Wähler und Bürger. Denn die mit einer streckenabhängigen Maut verbundenen Belastungen können in extreme Ausmaße steigen.

Einmal abgesehen von Einwohnern, die in den großen Städten auf gut vernetzte Verkehrsmittel zurückgreifen können, sind alle anderen Bürger dieses Landes darauf existentiell angewiesen, dass individuelle Mobilität bezahlbar bleibt. Auch das Funktionieren der deutschen Wirtschaft verträgt sich nicht mit einer Kostenexplosion für den privaten und gewerblichen Autofahrer.

Das Thema kommt immer wieder auf, teilweise in verschärfter Form, dann im Zusammenhang mit der Forderung eines gesamteuropäischen Mautsystems. Die EU-Kommission schlägt aktuell vor, europaweit auf die streckenabhängige Maut umzustellen und will dazu mit dem EU-Parlament eine Einigung erzielen.

http://mobileapps.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/13045761-91/eu-plan-kilometerabh%C3%A4ngige-maut-soll-vignette-abl%C3%B6sen.csp

Hier geht es um weitere Milliardenkosten für den Autofahrer. Die Parteien, die im September zur Bundestagswahl antreten, müssen sich zu diesem Thema erklären. Gemeint sind nicht nur DIE GRÜNEN, bei denen man ein solches Ansinnen vermuten würde. Auch die SPD, die LINKEN, FDP und auch die Union aus CDU und CSU müssen sich erklären, inwieweit sie in einer Koalition mit den Grünen bereit wären, dem Autofahrer eine streckenabhängige Maut zuzumuten.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben