Carsharing-Gesetz soll das Autoteilen fördern

Die Bundesregierung hat ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, mit dem das Carsharing in Deutschland gefördert werden soll.

Das sogenannte "Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing" (CsgG) sieht vor, dass die Carsharing-Nutzung in Bezug auf das Parken bevorrechtigt werden kann. Kommunen können Carsharing-Parkflächen im öffentlichen Straßenraum ausweisen. Sie können solche Flächen für einen Anbieter ausschreiben und vergeben und Modelle definieren, die den Anbieter und Nutzer von Parkgebühren befreit.

Der Entwurf enthält eine Definition, was unter Carsharing zu verstehen ist. Ein Carsharing-Fahrzeug sei "... ein Kraftfahrzeug, das einer unbestimmten Anzahl von Fahrern und Fahrerinnen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden kann."

Die Kennzeichnung der Fahrzeuge soll in einer Verordnung der Bundesministerien geregelt werden. Zu begrüßen ist es, dass von einer starren Kennzeichnung der Fahrzeuge mittels Plakette wohl Abstand genommen werden kann. Nach unserer Auffassung sind durch die Fortschritte in der Digitalisierung bereits Systeme vorhanden, die eine starre Kennzeichnung überflüssig erscheinen lassen. Denn zielführend wäre es, wenn gewerblich genutzte Fahrzeuge auch lediglich zeitweise im Carsharing eingesetzt werden könnten und eine Verkehrsraum-Privilegierung dann nicht ausgeschlossen wäre. Die sich ergebende Flexibilität der Nutzung tausender gewerblich zugelassener Fahrzeuge, wie die 300.000 Mietwagen der Autovermieter oder Millionen anderer Firmenfahrzeuge zum Beispiel großer Fuhrparks, würde eine zusätzliche Dynamik erzeugen, die dem Carsharing in Ballungsgebieten zum weiteren Durchbruch verhelfen könnte.

Die Fuhrparkabteilung einer Firma könnte sich entschließen, für die Bevölkerung einer Kommune die firmeneigenen Fahrzeuge, die möglicherweise nur zu einem geringen Anteil des Tages oder an wenigen Tagen der Woche ausgelastet sind, über elektronische Systeme im Carsharing anzubieten und die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Förderungen dieser Angebots- und Nutzungsmodelle in Anspruch zu nehmen. Auch Autovermieter könnten entscheiden, in Zeiten, in denen ihre Fahrzeuge nicht vermietet sind, diese im Carsharing anzubieten. Der Wettbewerb um Carsharing-Kunden


- mit modernsten Fahrzeugen - die Fahrzeuge der Autovermieter sind im Schnitt lediglich 4 Monate alt und damit entsprechend umweltschonend
- mit hochwertiger Dienstleistung und
- mit günstigen Preisen


würde gestärkt. Je mehr und weiter verzweigt, je flächendeckender und je besser verbunden mit anderen Mobilitätsformen sich Carsharing entwickelt, um so besser lassen sich die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Ziele erreichen. 


Der Gesetzentwurf wurde in den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages für Verkehr und Digitale Infrastruktur überwiesen, der ihn nun am 22. März intensiv diskutieren wird.

Die GRÜNEN wollen hier allerdings erreichen, das ist ihrem Redebeitrag im Deutschen Bundestag zu entnehmen, dass auch das Vermieten privater Autos durch das Carsharing-Gesetz gefördert wird. Das ist abzulehnen, denn die private Autovermietung missachtet fundamentale Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wer ein regelmäßiges Einkommen erzielen will, muss ein Gewerbe anmelden, Steuern bezahlen und darauf achten, dass bestehende Regeln eingehalten werden, die zum Beispiel die Verkehrssicherheit betreffen. Deshalb ist die Vermietung eines Kraftfahrzeuges mit einigen gesetzlichen Vorgaben versehen worden, an die sich gewerbliche Vermieter halten müssen und halten. Es kann nicht jeder einfach sein Auto vermieten und sich darüber eine Einkommensmaximierung sichern wollen. Die GRÜNEN sollten hier nicht über das Ziel nachhaltiger Mobilität hinausschießen.

Fraglich ist zudem, ob eine Vereinfachung der Ausschreibungen sinnvoll ist. Kommunen verlangen seit Jahren nach einem Rahmen, um öffentliche Verkehrsflächen zu entwidmen und sie so zu Parkraum zu machen, den sie einem bestimmten gewerblich tätigen Anbieter zur Nutzung überlassen können, um Carsahring zu betreiben. Vergabeverfahren sollten transparent und nachprüfbar sein, auch für den, der nicht zum Zuge kommt. Denn es könnte für ihn dabei immer um die Existenz gehen. Darum sollte die Vergabe durchdacht geregelt werden.

Link: Reden der Fraktionsvertreter im Bundestag zu diesem Thema