Empfehlungen des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstages

Der 55. Verkehrsgerichtstag (VGT) tagte vom 25.01.2017 bis 27.01.2017 in Goslar. In acht Arbeitskreisen ging es um aktuelle Themen des Verkehrsrechts wie die Fahrerlaubnis für ältere Fahrer, Fahrverbote, Smartphone am Steuer oder die Abgaskrise.

 

Wichtige Ergebnisse der Arbeitskreise lauten:

- Eine Nebenstrafe Führerscheinentzug zur Kriminalitätsbekämpfung wird abgelehnt.
- Aufmerksamkeitsdefizite aufgrund Smartphone-Nutzung am Steuer sind gefährlich und Verstöße sollten  gesellschaftlich geächtet und auf allen möglichen Wegen bekämpft werden. Eine aktuelle Gesetzesinitiative wird befürwortet.
- Ob ältere Kraftfahrer besondere Risiken darstellen, ist zunächst wissenschaftlich zu untersuchen. Geeignete Maßnahmen wären erst noch zu entwickeln.
- Zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs ist die Radverkehrs-Infrastruktur ebenso in den Blick zu nehmen wie die Fahrzeugtechnik und die verstärkte Sanktionierung von Verstößen der Radfahrer und der Autofahrer.
- Bei der medizinischen Begutachtung von gesundheitlich betroffenen Unfallopfern kommt es auf eine schnelle, standardisierte und unabhängige medizinische Begutachtung an.
- Aus den vorliegenden Erfahrungen ergibt sich im Verbraucherinteresse neben anderen Rechtssetzungen die Notwendigkeit von Instrumenten der Musterfeststellungsklage.
- Der VGT verlangt von den Bundesländern wieder mehr Verkehrssicherheitsarbeit und Polizeipräsenz im Straßenverkehr.
- Es ist ein rechtlicher Rahmen autonom fahrender Schiffe geboten, um Chancen der deutschen maritimen Wirtschaft nutzbar zu machen.

 

Was diskutiert wurde und welche konkreten Empfehlungen an die Politik ausgeprochen wurden, kann diesem PDF-Dokument entnommen werden:

Datei laden

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben