Gesetzentwurf zur Pkw-Maut überarbeitet

In Bezug auf im politischen Berlin übliche Gepflogenheiten und dem demokratischen Verständnis entsprechende Abläufe gab es vielstimmige Kritik am Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums zur Einführung der Pkw-Maut. Notwendige Änderungen des bereits beschlossenen Gesetzentwurfes wurden in der letzten Woche gleichzeitig den Bundesländern, der Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen zur Information und Stellungnahme binnen eines Tages zugesandt. Im Normalfall bleiben einige Wochen Zeit, das zu durchschauen, zu diskutieren und Hinweise für eine gute Gesetzgebung zu formulieren. Die gesetzte Frist führte zu einigem Unmut. Tenor: Das hätte man sich sparen können, Alibi-Veranstaltung, Demokratiedefizit.

Das erscheint um so bedauerlicher, als die Verkehrsinfrastruktur von großer Bedeutung für die deutsche Wirtschaft und ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge für jeden Bürger ist. Der Wechsel von der Steuerfinanzierung zur nun zumindest teilweisen Nutzerfinanzierung durch eine Pkw-Maut und deren Ausgestaltung hätte eine ausführliche Diskussion verdient. Es bleibt die Frage zu beantworten, ob diese Form der  beabsichtigten Umstellung zur Nutzerfinanzierung nur einen ersten Schritt darstellen könnte. Denn die nun vorgelegten Gesetzesänderungen lassen in ihren Formulierungen die Befürchtung zu, dass ein vollständiger Wechsel von der Steuerfinanzierung zur Nutzerfinanzierung eingeleitet werden soll. Das würde bedeuten, dass schon in der nächsten Legislaturperiode das Versprechen Makulatur sein könnte, es werde im Zusammenhang mit der Pkw-Maut keine Mehrbelastung für die Autofahrerinnen und Autofahrer geben.

Es ist bisher gesellschaftlich akzeptiert, dass es Aufgabe des Staates ist, seinen Bürgern die öffentliche Infrastruktur aus Steuermitteln zur Verfügung zu stellen. Dem kommt der Staat allerdings seit vielen Jahren nicht mehr im notwendigen Umfang nach, obwohl es an den finanziellen Möglichkeiten nicht mangelt. Autofahrer zahlen bereits mehr als fünfzig Millianden Euro jährlich an Steuern und Abgaben, von denen ein großer Teil anderweitig verwendet wird. Der zunehmende Verfall gefährdet die Zukunftsfähigkeit. Die Finanzierung über Steuern ist jedoch gerecht, da die Grundlage die Leistungsfähigkeit des Einzelnen ist. Eine immer weiter vorangetriebene Umstellung auf eine Nutzerfinanzierung wäre ungerecht, denn sie träfe viele Gruppen der Gesellschaft härter als andere.


Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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