Umweltzone in Paris gilt auch für deutsche Mietwagen

Aktualisiert am 27.01.2017

Seit 01.01.2017 sind in Frankreich einzelne Gebiete wie die Hauptstadt Paris zur Umweltzone erklärt worden. Um die Umweltzone befahren zu dürfen, benötigen Autofahrer ab dem 1. Januar 2017 eine Feinstaubplakette, die sogenannte Vignette "Crit'Air". Ab 1. Januar 2017 muss diese zwingend an Fahrzeugen innerhalb der Umweltzone angebracht sein. Ist das nicht der Fall, wird bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ab April 2017 eine Strafe von 68 Euro erhoben. Die Plakette ist für ausländische Fahrzeuge von nun an - zunächst hieß es, "erst ab März" - erhältlich.

Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität. Innerhalb der Umweltzone gilt dazu ein zeitlich begrenztes Fahrverbot: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Nachts, an Wochenenden und an Feiertagen gilt das Fahrverbot also nicht. Es betrifft alle Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 1999. Diese dürfen dann dort nicht fahren. Die Regelung betrifft auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Read more at: http://de.france.fr/de/info/umweltzone-paris

Neben Paris und den umliegenden Gemeinden gilt dies unterdessen auch für die Metropolen (Stadt plus großräumiges Umland) Grenoble und Lyon.

Die Bestellung der Plakette kann hier erfolgen: https://www.lez-france.fr/nc/de/bestellshop.html

Unter www.lez-france.fr/de/ finden Sie weitere Informationen zu den Umweltzonen in Grenoble und Lyon und zum differenzierten Verkehr bei Spitzenwerten der Luftverschmutzung. Beispielsweise galt für die Metropole Lyon, dass ab dem 23.01.2017 nur noch die Vignetten E bis 3 unbeschränkt fahren durften. Die Vignetten Nr. 4 und 5 durften nur abwechselnd mit geraden/ungeraden Kennzeichen fahren. 

Es erscheint ratsam, Mieter deutscher Mietfahrzeuge mit Ziel Frankreich auf diese möglichen Nutzungseinschränkungen aufmerksam zu machen und ihnen die Internetseite https://www.lez-france.fr/de/ zu nennen.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
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- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

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