BKrFQG: Novellierung der bestehenden Regelungen

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert die Novellierung der bestehenden Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes.

Aus Sicht der Autovermieter ist zu begrüßen, dass die schriftliche Klarstellung des Bundesverkehrsministeriums an den Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. vom 13. März 2015 nun auch dazu geführt hat, die Begrifflichkeiten im Gesetz anzupassen. 

Durch den Austausch des Begriffes „Fahrten“ durch „Beförderungen“ wird deutlich, dass das Gesetz keine Anwendung auf sogenannte Leerfahrten finden soll. Diese Klarstellung im Gesetz, die bereits durch einen Erlass des BMVI vom 13.03.2015 zum Ausdruck kam, ist zu begrüßen und berücksichtigt nun auch in den Gesetzesformulierungen, dass die EU-Richtlinie 2003/59/EG per Definition Fahrten mit unbeladenen Fahrzeugen ohne Güter und Fahrgäste vom Geltungsbereich ausschließt.