Förderung der Anschaffung und der Nutzung von Elektrofahrzeugen

Die am 18.05.2016 von der Bundesregierung beschlossene Förderrichtlinie zur Förderung der Anschaffung und des Betriebes von Elektrofahrzeugen und Hybriden in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro bis 2019 steht bevor.

Gefördert wird zunächst die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeuges mit einer Kaufprämie von bis zu 4.000 Euro. Die Hälfte kommt kommt dabei vom Staat und die andere Hälfte von der Fahrzeugindustrie. Hybridfahrzeuge werden mit zusammen 3.000 Euro pro Fahrzeug gefördert.

Dabei darf das Fahrzeug nach dem Listenpreis maximal 60.000 Euro kosten. Hierfür hat der Staat 600 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert ist die Anschaffung durch Privatpersonen sowie durch Unternehmen.

Neben der Anschaffungsförderung werden weitere Vergünstigungen gewährt. So wird für reine Elektro-Fahrzeuge bis zu 10 Jahre auf die Erhebung von Kfz-Steuer verzichtet. Mit dem Elektromobilitäts-Gesetz (Emog) wurde bereits in 2015 die Grundlage für Vergünstigungen bei der Nutzung von E-Fahrzeugen im Straßenverkehr geschaffen.

Laut Förderrichtlinie vom 18.05.2016 wird auch der Aufbau einer Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz staatlich gefördert. Zudem wird die Aufladung für den Arbeitnehmer nicht als geldwerter Vorteil bewertet und unterliegt somit nicht der Einkommensbesteuerung.

Ziel ist es, der Verbreitung der Elektromobilität nun endlich den nötigen Schwung zu verleihen und hierzu bedeutende Investitionen in allen relevanten Bereichen auszulösen. Dazu gehören die Ladeinfrastruktur ebenso wie in IT-Lösungen und Forschung und Weiterentwicklung von Antriebs-, Fahrzeug- und Batterietechnologien. 

Vor der Einreichung von Anträgen ist die Veröffentlichung der gesetzlichen Grundlagen im Bundesanzeiger abzuwarten. Hierüber informiert das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa):  http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html

Details zum Nachlesen:  https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-18-elektromobilitaet.html

Beratung

Wer sich beraten lassen möchte, kann sich hierhin wenden:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1009
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