Förderung der Anschaffung und der Nutzung von Elektrofahrzeugen

Die am 18.05.2016 von der Bundesregierung beschlossene Förderrichtlinie zur Förderung der Anschaffung und des Betriebes von Elektrofahrzeugen und Hybriden in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro bis 2019 steht bevor.

Gefördert wird zunächst die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeuges mit einer Kaufprämie von bis zu 4.000 Euro. Die Hälfte kommt kommt dabei vom Staat und die andere Hälfte von der Fahrzeugindustrie. Hybridfahrzeuge werden mit zusammen 3.000 Euro pro Fahrzeug gefördert.

Dabei darf das Fahrzeug nach dem Listenpreis maximal 60.000 Euro kosten. Hierfür hat der Staat 600 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert ist die Anschaffung durch Privatpersonen sowie durch Unternehmen.

Neben der Anschaffungsförderung werden weitere Vergünstigungen gewährt. So wird für reine Elektro-Fahrzeuge bis zu 10 Jahre auf die Erhebung von Kfz-Steuer verzichtet. Mit dem Elektromobilitäts-Gesetz (Emog) wurde bereits in 2015 die Grundlage für Vergünstigungen bei der Nutzung von E-Fahrzeugen im Straßenverkehr geschaffen.

Laut Förderrichtlinie vom 18.05.2016 wird auch der Aufbau einer Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz staatlich gefördert. Zudem wird die Aufladung für den Arbeitnehmer nicht als geldwerter Vorteil bewertet und unterliegt somit nicht der Einkommensbesteuerung.

Ziel ist es, der Verbreitung der Elektromobilität nun endlich den nötigen Schwung zu verleihen und hierzu bedeutende Investitionen in allen relevanten Bereichen auszulösen. Dazu gehören die Ladeinfrastruktur ebenso wie in IT-Lösungen und Forschung und Weiterentwicklung von Antriebs-, Fahrzeug- und Batterietechnologien. 

Vor der Einreichung von Anträgen ist die Veröffentlichung der gesetzlichen Grundlagen im Bundesanzeiger abzuwarten. Hierüber informiert das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa):  http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html

Details zum Nachlesen:  https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-18-elektromobilitaet.html

Beratung

Wer sich beraten lassen möchte, kann sich hierhin wenden:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1009
E-Mail-Formular

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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