Stärkung der Verbraucherrechte

Unternehmen der Autovermietungsbranche und die EU-Kommission haben sich auf die Stärkung von Rechten der Verbraucher bei der Anmietung von Fahrzeugen innerhalb der EU geeinigt. Anhand einer Studie ist über 3 Jahre hinweg festgestellt worden, wo sich Veränderungen positiv auswirken können: Klarheit der Mietbedingungen, Preisangaben, Versicherungen, Betankungsregeln, Schäden und Bezahlung.

Anhand eines Maßnahmenkatalogs werden die fünf größten europäischen Unternehmen der Branche bis Ende 2015 Veränderungen vornehmen. So sollen Pflichtgebühren genauer dargestellt und Verbraucher über Zusatzoptionen konkreter informiert werden. Die Angaben zu Kautionen und die Abrechnung von Betankungskosten sollen verbessert werden. Kommt es zu Schäden, soll die Schadenabrechnung transparenter werden.

Zuletzt kam es nach Angaben der EU zu einer steigenden Zahl von 1.750 Beschwerden (0,001 Prozent von ca. 21 Millionen Einzelmietverträgen) pro Jahr. Die nun vereinbarten Maßnahmen sind geeignet, innerhalb der EU die Stellung des Verbrauchers als Mieter von Fahrzeugen und damit die Attraktivität der Fahrzeugmiete noch weiter zu verbessern.

Sehen Sie hierzu die Pressinformation der EU-Kommission: Datei ansehen (PDF)