Was passiert im Schadensfall bei privatem Carsharing?

Das Carsharing privater Autos ist ein modernes und attraktives Angebot an Leute in der Großstadt. Das ist sympathisch, in Kombination mit dem Verzicht auf ein eigenes Auto sogar nachhaltig. Fraglich ist aber, wie steht es da mit dem Versicherungsschutz für Vermieter und Mieter steht.

Zusammenfassung:

Da wird viel versprochen. Aber vor allem für den Vermieter bestehen erhebliche Risiken, die er kennen muss und über die bisher wenig bis nichts zu lesen ist. Es erscheint jedenfalls aus Sicht der privaten Vermieter nicht angebracht, einfach darauf zu vertrauen, dass der Versicherer den Fahrzeugwert oder Schäden einfach bezahlen werde.

 

Schadenregulierung bei p2p-Carsharing


Was passiert im Schadensfall bei privatem Carsharing?
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Was ist jedem Autobesitzer zu raten?


Das Carsharing privater Autos ist ein modernes und attraktives Angebot an Leute in der Großstadt. Das ist sympathisch, in Kombination mit dem Verzicht auf ein eigenes Auto sogar nachhaltig. Fraglich ist aber, wie es da mit dem Versicherungsschutz für Vermieter und Mieter steht.

Da sind die, die ihre Fahrzeuge vermieten, zu unterscheiden von den Mietern.

Schauen wir zunächst auf die Vermieter und die Versicherung.

Es wird da viel versprochen, das ist bei Versicherungen ja immer so. Ernst wird es erst, wenn der Versicherer zahlen soll. Da fällt ihm viel ein, um das zu verhindern oder zu verzögern.
Begriffe aus den Drivy-Versicherungsbedingungen lauten: Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Obliegenheitsverletzungen. Damit ist gemeint, dass der Versicherer nur unter bestimmten Bedingungen zahlen muss. Sind diese nicht eingehalten, ist er möglicherweise leistungsfrei.

Zum Beispiel, wenn der Mieter unter Alkohol an einem Unfall beteiligt ist. Die Versicherung des Mieters dürfte sich auch dann querstellen, wenn es sich nur um sehr wenig Restalkohol handelt und man eigentlich am Unfall gar nicht schuld ist.

Andere Beispiele: Bei Rot über die Ampel, falsche Angaben durch den Mieter bei der Regulierung des Schadens, Fahrerflucht, Drogen und Unfall, Fahren durch Dritte ohne Erlaubnis oder ohne Führerschein usw.

Die eigene Versicherung des Vermieters ist auf jeden Fall nicht verpflichtet, Schäden aus der Vermietung zu übernehmen. Die zahlt dann also auch nicht.

Kommt das Fahrzeug abhanden, kann es auch Probleme geben. Der Vermieter weiß ja nicht, ob nicht ein Dritter Zugriff auf das Auto hatte, der etwas mit dem Verschwinden zu tun hat. Versicherer behaupten dann oft, dass der Mieter sich falsch verhalten hat. So kann es schwierig für den Mieter werden, und damit bekommt auch der Vermieter keinen Ersatz, wenn der Mieter das nicht aus eigener Tasche bezahlen kann.

Es erscheint jedenfalls aus Sicht der privaten Vermieter nicht angebracht, einfach darauf zu vertrauen, dass der Versicherer den Fahrzeugwert oder Schäden einfach bezahlen werde. Unsere eigenen Anwälte sind sich da bisher noch nicht einmal im Klaren, inwieweit hier große Risiken für Mieter, aber vor allem für Vermieter bestehen. Das werden die Gerichte in den nächsten Jahren klären, ob und bei welchen Streitigkeiten der Vermieter selbst Kosten solcher Probleme tragen muss.

Privaten Vermietern ist deshalb zu raten, ihr Auto zunächst bei der Zulassungsstelle als Mietwagen zuzulassen und dafür die korrekte Versicherung abzuschließen. Denn wenn die eigene Versicherung informiert ist, übernimmt sie den Schaden auch.

Der Unterschied ist der, dass es im Fall der Versicherung durch die Plattform bzw. den Mieter Fälle geben kann, in denen weder die eine Versicherung noch die andere bezahlt, obwohl der Vermieter das Verhalten des Mieters, das hierfür die Ursache ist, nicht beeinflussen kann.

Und die Mieter?

Für sie sind vor allem ein niedriger Preis und die räumliche Nähe wichtig.

Häufig sind Angebote gewerblicher Autovermieter aber nicht viel oder gar nicht teurer und sind in Berlin auch überall zu finden; Carsharer stehen vielleicht sogar vor der Tür. Autovermieter bringen das Auto oft auch schon nach Hause.

Und es ist schon wichtig, neben dem Preis auch auf den Service zu schauen. Sauberkeit, technischer Zustand, Alter des Fahrzeuges, Sicherheitsstandards, Service im Fall es passiert was, Hotlines usw.
Da bieten professionelle Autovermieter und Carsharer eindeutig mehr. Zudem sind solche Unternehmen an Verbraucherrechte gebunden, zahlen Steuern und beschäftigen Mitarbeiter. Auch das kann man als nachhaltig.

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Stichworte:
Versicherung, Privat, Carsharing, p2p, Autovermietung, Haftpflicht, Kasko, Diebstahl, Schaden, Service, Preis, Sicherheit, Drivy, Autonetzer, CarUnity, Tamyca
Eine Information des Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V., Invalidenstraße 34, 10115 Berlin, Telefon: 030-25898945, Mail: info(et)bav.de

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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