Aufgrund eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wird sich die Einführung der Pkw-Maut für die Benutzung der deutschen Fernstraßen auf 2017 verschieben. In der Sache bleibt das verantwortliche Bundesverkehrsministerium eindeutig. Man ist der Meinung, dass die beschlossenen Regelungen von EU-Recht gedeckt sind. Für das Vorgehen der Kommission und die Haltung einiger Mitgliedsstaaten hat man kein Verständnis und verweist auf gleiches Vorgehen in anderen Staaten in der Vergangenheit.