Neues Modell der Rundfunkgebühren sollte von Anfang an nicht aufkommensneutral sein.

Die verantwortlichen Landespolitiker hatten das neue Modell der Rundfunkgebühren (Haushaltsabgabe) in den Jahren bis 2011 als aufkommensneutral angekündigt. Damit war gemeint, dass mit der Modelländerung keine Mehreinnahmen erreicht werden sollten.

So hieß es wieder und wieder in den zähen und aufwendigen Diskussionen, Anhörungen und Vorstellungen von verfassungsrechtlichen Gutachten: "keine Mehreinnahmen". Damit sollte dem starken Gegenwind aus der Öffentlichkeit, den Medien, dem Argwohn der Bevölkerung und den vorgelegten Zahlen der Wirtschaft gegen die neue Form der Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks begegnet werden.

Bereits in den Anhörungen im Jahr 2010 wurde aber deutlich, dass die GEZ, die Rundfunkanstalten und die Politiker gar keine Ahnung davon hatten, wie sich das Modell auf die Gesamteinnahmen auswirken würde. Wir haben ihnen dann  vorgerechnet, dass es bei diesem Modell Mehreinnhamen in Milliardenhöhe geben muss.

Das hat niemanden davon abgehalten, weiter das Gegenteil zu behaupten. Doch, dass unsere Zahlen wohl stimmten, ist spätestens heute klar, siehe: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-1-5-milliarden-euro-mehr-13465798.html

Eine größerer Versuch der Verdummung der ganzen Gesellschaft ist ja kaum vorstellbar. Diejenigen, die daran beteiligt waren, sollten nach meiner Meinung zur Verantwortung gezogen werden.

Und ein System, dass für sich beansprucht (und beanspruchen muss), verfassungsgemäß zu sein, kann nicht existieren, wenn es auf diese Weise in die Welt gesetzt wurde.

Hintergrund: Zitat aus einer Erklärung der Deutschen Wirtschaft vom 19.10.2010

"Das von den Ländern vorgeschlagene Modell führt nach Ansicht der Wirtschaft aber zu genau dieser versteckten Erhöhung. (...) Nach der Anhörung der Verbände am 11. Oktober 2010 ist zudem nach wie vor nicht klar, auf welcher Zahlenbasis die Länder das neue Modell berechnen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Berechnungsgrundlage an lückenhaften Bestandszahlen orientiert. Deshalb erneuern die Verbände auch ihre Forderung nach der Offenlegung dieser Zahlen."

Grundsätzlich behalten wir die Forderung aufrecht, dass für die Branche der Autovermieter ein angemessenes und gerechtes Rundfunkgebührenmodell zu finden ist. Damit verbunden ist die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge abzuschaffen, sodass Autovermieter entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter und Geschäftsstellen zahlen, wie Unternehmen anderer Wirtschaftszweige auch.