Bei Unfall mit Mietwagen muss zwingend Polizei eingeschaltet werden

Wer mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht, muss in jedem Fall die Polizei hinzuziehen, sofern das in den Mietbedingungen so bestimmt ist. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermieters, die im anderen Fall die vertraglich vereinbarte Haftungsreduzierung (oder den Haftungsausschluss) in Frage stellt, ist wirksam. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahre 2012 entschieden (Urteil vom 14.03.2012, Az. XII ZR 44/10). Anderslautende Veröffentlichungen sind falsch. Der BGH hielt die Forderung nach einer Unfallaufnahme durch die Polizei für ein legitimes Interesse des Vermieters zur Aufklärung der Schadenursache. Wir haben seinerzeit den Vermieter in seinem Verfahren begleitet und unterstützt.

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