Achtung bei Beschädigung eines Mietwagens

Kann der Mieter nicht nachweisen, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist, gilt der als "durch den Mietgebrauch entstanden". Dann sind dem Autovermieter die Kosten der Schadenbeseitigung - entsprechend der Schwere des Verschuldens - zuzüglich zum Mietpreis zu erstatten. Aus diesem Grund verlangen viele Vermieter vor der Anmietung die Hinterlegung einer Sicherheit, z.B. die Vorlage einer oder zwei Kreditkarten.

Der Mieter kann sich vor hohen Kosten durch eine Beschädigung schützen. Dazu bieten viele Vermieter eine so genannte "Haftungsreduzierung" (auch CDW) an. Im Mietvertrag wird dann vereinbart, dass im Fall einer Schadenverursachung durch den Gebrauch des Mietwagens nur eine festgelegte Summe zu bezahlen ist. Diese liegt häufig bei 1.500 Euro. Auch 850 Euro, 150 Euro oder gar 0 Euro sind meist möglich.

Es empfiehlt sich, nach einer Haftungsreduzierung zu fragen und das Risiko vor Kosten der Schadenbeseitigung weitestgehend auszuschließen.