Pkw-Maut: Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. wurde im Rahmen der Verbändeanhörung gebeten, den aktuellen Gesetzesentwurf zu prüfen. Wir haben das Bundesverkehrsministerium auf zwei Probleme hingewiesen, die nach unserer Auffassung zu korrigieren sind:

1. Es besteht nach § 3 ein Widerspruch in der Frage, wer der Mautschuldners ist, zu allgemeinen rechtlichen Grundsätzen. Denn in unserem Land gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Halterhaftung im fließenden Verkehr.

2. Nach § 10 des Gesetzentwurfes besteht eine allgemeine Pflicht, die Nachweis der Entrichtung der Abgabe immer bei sich zu führen. Das halten wir für überflüssig und unzumutbar.

Wir hoffen, dass der Gesetzgeber diese beiden Hinweise als konstruktive Unterstützung ansieht und diesbezügliche Korrekturen vornimmt.