Rundfunkgebühren: Mehrere Klagen an Verfassungsgerichtshöfen der Bundesländer abgewiesen

Mehrere Verfassungsgerichthöfe haben Klagen von Einzelpersonen und Unternehmen gegen den Rundfunkstaatsvertrag abgewiesen.

Die Gerichte bestätigten das Gebührenmodell, da es keine Steuer sei und Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot nicht vorlägen. Dem Gesetzgeber werden sehr weitreichende Befugnisse der Typisierung und Pauschlierung zugesprochen.

Die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten förderten die Grundlagen der Informationsgesellschaft und davon habe jeder Einzelne einen Nutzen, ob er die Angebote nutze oder nicht.

Es ist davon auszugehen, dass einige der mehreren hundert anhängigen Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht getragen werden und erst danach Klarheit über die Rechtmäßigkeit dieser Art der Gebührenfinanzierung herrschen wird.

Eine aktuelle Übersicht wichtiger Verfahren finden Sie unter: http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html