Beschluss der Bundesländer: Rundfunkgebühren sinken. Die Verfassungswidrigkeit bleibt.

Laut aktuellen Meldungen haben die Bundesländer beschlossen, die Höhe des Rundfunkbeitrags abzusenken. Als Grund gilt, dass die 2013 eingeführte Reform, nach der eine Haushaltsabgabe unabhängig vom Rundfunkempfang zu entrichten ist, zu erheblichen Mehreinnahmen geführt hat.

Dieser schnelle Beschluss der Bundesländer überrascht. Die Reform stand unter dem Vorbehalt, dass die Regelungen insgesamt nicht zu Mehreinnahmen führen dürfen. Genau das war den Bundesländern in einer Anhörung in Berlin unter anderem vom Bundesverband der Autovermieter aber bereits vor der Verabschiedung vorgerechnet worden und so ist es ja auch gekommen. Das bedeutet, dass die Reform verfassungswidrig gewesen ist, auch wenn die Bundesländer das nun über die Reduzierung der Gebühr kaschieren wollen.

Und die Höhe der Mehreinnahmen dürfte noch weit über dem liegen, was bisher bekannt ist. Laut eines neuen Gutachtens der Düsseldorfer Beratungsgesellschaft Dice Consult liegen diese in der der aktuellen Beitragsperiode bei über 3 Milliarden Euro. Das sind weit mehr, als die bisher zugegebenen 1,1 Milliarden Euro. Sixt und Rossmann fordern daher von den Ministerpräsidenten, "dass sie dieses offensichtlich verfassungswidrige Rundfunkfinanzierungssystem durch ein verfassungskonformes und gerechteres System ersetzen". Um das durchzusetzen, klagen beide beim Bundesverfassungsgericht.

http://www.welt.de/wirtschaft/article125732317/Zahlen-wir-drei-Milliarden-zu-viel-Rundfunkbeitrag.html

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlich-rechtliche-rundfunkgebuehr-wird-um-48-cent-gesenkt/9614070.html