Rundfunkgebühren: Gebühr für Kraftfahrzeuge abschaffen!

Bereits vor Einführung des nun geltenden Modells der Rundfunkfinanzierung war absehbar, dass die Gesamteinnahmen durch die geplante Reform stark steigen würden. Das wurde den Bundesländern, der GEZ und den Rundfunkanstalten bereits im Jahre 2010 vorgerechnet, siehe z.B. eine BAV-Information aus 2010: http://www.bav.de/presse/pressemeldungen/788-bav-kritisiert-eckpunkte-der-rundfunkgebuehrenfinanzierung.html

Das wurde seinerzeit kopfschüttelnd zurückgewiesen, doch genau so ist es gekommen. Die Zahl von 1.200.000.000 Euro Mehreinnahmen steht nun im Raum und sie wird auch nicht mehr dementiert. Aktuelle Meldung: http://www.welt.de/politik/deutschland/article124462806/Verbaende-attackieren-Rundfunkbeitrag-fuer-Firmen.html

In dreister und unverantwortlicher Art und Weise haben sich die Rundfunkanstalten im Jahr 2010 um die Beantwortung der konkret an sie gerichteten Frage herumgedrückt, warum sie selbst nicht von einer Erhöhung der Gesamteinnahmen und vor allem der Einnahmen aus der Wirtschaft ausgehen. Die lapidare Antwort lautete damals: Man könne einem Gebührenzahler-Konto nicht ansehen, ob es sich um einen privaten Zahler oder einen gewerblichen Zahler handelt.

Das perfide dabei: Mit dem Argument, es werde nicht von Mehreinnahmen ausgegangen, wurde damals begründet, dass man auf bestimmte Eckpunkte des Modells nicht verzichten könne, wie die grundsätzliche Gebühr für Firmenfahrzeuge.

Aufgrund der bestehenden Mehreinnahmen und der doch sehr berechtigt erscheinenden verfassungsrechtlichen Zweifel an der Kfz-Gebühr ist es an der Zeit, die Kfz-Gebühr ersatzlos zu streichen. Ein großer Teil der bestehenden Mehrbelastungen für Filialbetriebe und Firmen mit vielen Kraftfahrzeugen wäre damit abgeschafft.