ADAC: Verbraucherschutz nur Marketinginstrument

Der ADAC betreibt eine eigene Kraftfahrtversicherung. Wie nahezu alle Versicherer reguliert sie nun wohl nur noch Mietwagenkosten nach Tarifen, die Fraunhofer nach Versicherervorgaben ermittelt hat. Die schwerwiegenden Probleme dieser Liste sind aber sicher bekannt.

Damit beschneidet die ADAC-Versicherung den Schadenersatz von Unfallopfern, sodass diese sich ausstehende Beträge nur über Rechtsstreitigkeiten zurück holen können. Der ADAC treibt also Verbraucher vor Gericht. Er kann sich auch nicht hinter Unwissenheit verstecken. Im Gegenteil werden vom ADAC per Newsletter "Fraunhofer-Liste (ausnahmsweise) bestätigende Urteile" bundesweit an tausenden Verkehrsjuristen verteilt, obwohl die Liste der Urteile, die Fraunhofer verwerfen, mehrfach länger ist. Diese elend lange Liste ist allgemein bekannt. Solche Urteile hat der ADAC so bisher nicht aufgegriffen.

In einem aktuellen Verfahren ist der ADAC sogar zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt worden, da der Richter - entgegen der Ansicht der ADAC-Versicherung - die minimieren Preise der Fraunhofer-Liste für ungeeignet hielt, um die Frage nach der richtigen Höhe der Schadenersatzkosten des Unfallopfers zu beurteilen.

Ist das noch eine Verbraucherschutzorganisation? Eher nicht. Verbraucherschutz ist wohl immer mehr nur noch ein Marketinginstrument für den Wirtschaftskoloss ADAC.

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