In Diskussion: Die Mietwagenzulassung

Für die Vermietung von Kraftfahrzeugen gelten strenge Regeln. Inwieweit diese überholt oder berechtigt sind, dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Wer ein Kraftfahrzeug gegen Geld wechselnden Benutzern vermieten möchte, hat es - jedenfalls derzeit - als Selbstfahrervermietfahrzeug zuzulassen, mit der Folge einer 1-jährigen Frist zur nächsten fälligen Hauptuntersuchung und einer speziellen Versicherungspflicht.

Der Gesetzgeber hatte den Blick auf die Verkehrssicherheit gerichtet, als er diese Zulassungspflicht einführte. Werden Fahrzeuge vermietet, sind sie nach seiner Auffassung stärker in Gebrauch und deshalb auch häufiger mit technischem Sachverstand zu überprüfen. Die Durchsetzung geltender Regeln verfolgen wir nicht auf Wunsch einzelner Unternehmen, sondern im Interesse der Branche der gewerblichen Autovermietungsunternehmen. Viele unserer Mitglieder sind als Familienbetrieb in der Region tätig.

Für die Fahrzeuge gewerblicher Autovermieter gehen wir davon aus, dass diese Zulassungsvorschrift überholt ist, da Mietwagen, bevor technische Mängel auftreten, bereits als sehr junge Gebrauchte wieder verkauft werden, häufig bereits nach 6-9 Monaten. Doch bei den Fahrzeugen privater Vermieter sieht das anders aus. Diese Fahrzeuge sind zumeist sehr viel älter und teilweise schon sehr viele Kilometer gelaufen. Hier liegt es sogar näher, auf eine jährliche technische Untersuchung zu bestehen, um Verkehrssicherheitsprobleme bei der Vermietung zu minimieren. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass diese gesetzliche Vorgabe gerade beim Privatcarsharing berechtigt ist. Darin hat uns die Anmietung einer Vielzahl von privat zugelassenen Fahrzeugen bestärkt.

Im Gegensatz zu einigen Interpretationen geht es dem Bundesverband der Autovermieter lediglich um die Durchsetzung der Zulassungspflicht und nicht um eine Unterdrückung des Carsharing. Carsharing und Autovermietung können sich gegenseitig unterstützen. Auch die Frage einer Gewerbeanmeldung der Vermieter privater Kraftfahrzeuge mit einer möglicherweise fälligen Umsatzsteuererhebung steht für uns nicht in Diskussion. Wir wollen keine Konkurrenz verhindern, sondern Konkurrenz ermöglichen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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