Privatcarsharing und Fahrzeugzulassung

Der Bundesverband der Autovermieter will gerichtlich durchsetzen, dass Kraftfahrzeuge, die regelmäßig vermietet werden, auch als Mietwagen zugelassen sind.

Darüber haben wir kürzlich auf unserer Internetseite berichtet. Nicht richtig ist die Interpretation, dass Autovermieter oder gar "die" Autovermieter gegen privates Carsharing vorgehen würden. Denn wir bitten lediglich um Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Darüber sind die uns bekannten Plattformbetreiber informiert.

Im Gegenteil kann jedwede Form von Carsharing einen positiven Effekt auch auf die Branche der Autovermieter nach sich ziehen. Denn je mehr Mobilität ohne den Besitz eines eigenen Fahrzeuges möglich wird, um so größer wird auch das Potential erwartet für die Anmietung neuer, verbrauchsarmer, komfortabler und mit hervorragendem Service vermieteter Fahrzeuge bei gewerblichen Autovermietern zum Beispiel für Urlaub, Wochenende oder die Beförderung von sperrigen Gütern. Deshalb sehen wir eine positive Ergänzung von Ultrakurzzeitmiete (Carsharing) und traditioneller Autovermietung - bei Einhaltung der vorgegebenen Regeln, auch zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.