Sixt wird gegen Rundfunkgebühr klagen

Der Autovermieter Sixt wird - nachdem nun der erste Beitragsbescheid für ein einziges Quartal in Höhe von 700.000 Euro eingegangen ist - gegen die neue Rundfunkgebühr klagen und dafür, wenn es sein muss, wohl bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

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Die enorme Höhe der Gebühr kommt vor allem aufgrund der Fahrzeugflotte und der hohen Anzahl der Stationen zusammen. Unternehmen mit vielen Betriebsstätten müssen einen sehr viel höheren Beitrag entrichten als andere Unternehmen. Solche mit vielen Fahrzeugen fragen sich auch, warum ihr Beitrag um vieles höher ausfällt und möchten das höchstrichterlich klären. Da es zumindest aus Sicht der Unternehmen um große Summen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in zunehmend internationalen Märkten geht, erscheint diese Vorgehensweise mehr als gerechtfertigt.

Die Branche der Autovermietungen dürfte nach aktuellen Schätzungen mit bis zu 20 Millionen Euro zur Finanzierung von Rundfunk und Fernsehen in Deutschland belastet werden. Sie trüge damit ein Vielfaches im Vergleich zu ihrer vergleichbaren Wirtschaftskraft.