Privates Carsharing nur nach Ummeldung

Der Landkreis Wetterau informiert die Fahrzeughalter über eine Regel, die zu beachten ist. Wenn private Fahrzeuge vermietet werden sollen, indem sie in Carsharing-Internetplattformen eingestellt werden, dann müssen diese Fahrzeuge zuvor als "Selbstfahrervermietfahrzeuge" zugelassen werden. Auch eine spezielle Haftpflichtversicherung für solche Fahrzeuge ist notwendig und sie müssen in der Folge auch jährlich zu einer Hauptuntersuchung vorgeführt werden, um sich den einwandfreien technischen Zustand bescheinigen zu lassen.

http://www.hessenmagazin.de/news-ticker/1-aktuelles/2164-carsharing-fahrzeuge-anmelden