Handelsblatt: "Wie man sich gegen Auslandsknöllchen wehrt."

Das Handelsblatt veröffentlicht immer wieder interessante Antworten auf Verbraucherfragen. Bitte klicken Sie hier auf eine informative Zusammenfassung zum Thema Vollstreckung ausländischer Bußgeldbehörden nach Verkehrsverstößen im Ausland.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wie-man-sich-gegen-auslandsknoellchen-wehrt/8429532.html

Ergänzung:

Was nicht so deutlich wird, man aber wissen sollte: Sofern die Vollstreckung in Deutschland durch das Bundesamt der Justiz abgelehnt wird, ist aus Sicht der ausländischen Behörde der Anspruch möglicherweise noch lange nicht erloschen. Das heißt, sofern man nochmals in dieses Land fährt, kann es zum Beispiel auf der Straße oder am Flughafen später noch zu Vollstreckungen des Bußgeldes im Ausland kommen. Deshalb empfiehlt es sich, bereits auf die Bußgelderhebung aus dem Ausland zu reagieren, sofern man nicht für die Verkehrsübertretung verantwortlich ist und nicht die inländische Vollstreckung durch das deutsche Bundesamt der Justiz abzuwarten.