Warnung vor provozierten Unfällen

Bei mehr als zehn Prozent aller Schadenfälle in der Kfz-Haftpflichtversicherung geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von einem bewusst herbeigeführten Unfall aus.
Rechtlich gesehen handele es sich bei solch einem provozierten Zusammenstoß, bei dem selbst Verletzungen der Unfallbeteiligten in Kauf genommen werden, um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Dieser wird mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet.

Kriminelle gehen bei dieser Art Betrugsversuch methodisch vor. Zum Beispiel nutzen Täter Besonderheiten der Verkehrsführung aus, wie etwa eine Fahrbahnverengung oder Kreisel, und erzwingen beim Spurwechsel einen Streifschaden. In anderen Fällen wird ein Auffahrunfall provoziert, indem die Täter unerwartet auf die Bremse steigen - beispielsweise an einer Ampel, die gerade von Gelb auf Rot schaltet.
Beliebt sei nach Angaben des GDV auch das gezielte Warten an einer Kreuzung mit rechts vor links Regelung. Sobald sich eine passende Gelegenheit bietet, wird noch im letzten Moment in die Kreuzung eingefahren. Das andere Fahrzeug kann nicht mehr ausweichen und es kommt zum Unfall.

In der Praxis lassen sich solche Fälle leider nur schwer erkennen. Wer seinen Unfallgegner als recht routiniert erlebt und Vorschäden am anderen Fahrzeug erkennt, sollte misstrauisch werden und die Polizei schon bei der Unfallaufnahme darauf hinweisen.

Wichtig sind beispielsweise Angaben darüber, ob der Unfallbeteiligte hätte bremsen oder ausweichen können oder ob er sogar sein Fahrzeug beschleunigt hat. Weiterhin ist es empfehlenswert, Unfallspuren und den Zustand aller Seiten der beteiligten Fahrzeuge durch Fotos zu dokumentieren.

Es drängt sich aber der Verdacht auf, dass die Angaben allzu stark übertrieben sind. Dass jeder 10. Haftpflichtschaden auf einen bewusst herbeigeführten Unfall zurückgehen soll, ist kaum glaubhaft. Da kommt der Gedanke auf, dass es dem GDV dabei eher um die Forderung geht, die Daten von Unfällen und der Beteiligten zentral erfassen zu dürfen. Nach der HIS-Datei zu Risiken der Versicherungskunden soll nun wohl eine spezielle Datenbank erschaffen werden, die den Autofahrer gläsern machen würde, auch wenn er unschuldig in einen Unfall verwickelt wird.

Presseartikel autohaus.de