Warnung vor provozierten Unfällen

Bei mehr als zehn Prozent aller Schadenfälle in der Kfz-Haftpflichtversicherung geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von einem bewusst herbeigeführten Unfall aus.
Rechtlich gesehen handele es sich bei solch einem provozierten Zusammenstoß, bei dem selbst Verletzungen der Unfallbeteiligten in Kauf genommen werden, um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Dieser wird mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet.

Kriminelle gehen bei dieser Art Betrugsversuch methodisch vor. Zum Beispiel nutzen Täter Besonderheiten der Verkehrsführung aus, wie etwa eine Fahrbahnverengung oder Kreisel, und erzwingen beim Spurwechsel einen Streifschaden. In anderen Fällen wird ein Auffahrunfall provoziert, indem die Täter unerwartet auf die Bremse steigen - beispielsweise an einer Ampel, die gerade von Gelb auf Rot schaltet.
Beliebt sei nach Angaben des GDV auch das gezielte Warten an einer Kreuzung mit rechts vor links Regelung. Sobald sich eine passende Gelegenheit bietet, wird noch im letzten Moment in die Kreuzung eingefahren. Das andere Fahrzeug kann nicht mehr ausweichen und es kommt zum Unfall.

In der Praxis lassen sich solche Fälle leider nur schwer erkennen. Wer seinen Unfallgegner als recht routiniert erlebt und Vorschäden am anderen Fahrzeug erkennt, sollte misstrauisch werden und die Polizei schon bei der Unfallaufnahme darauf hinweisen.

Wichtig sind beispielsweise Angaben darüber, ob der Unfallbeteiligte hätte bremsen oder ausweichen können oder ob er sogar sein Fahrzeug beschleunigt hat. Weiterhin ist es empfehlenswert, Unfallspuren und den Zustand aller Seiten der beteiligten Fahrzeuge durch Fotos zu dokumentieren.

Es drängt sich aber der Verdacht auf, dass die Angaben allzu stark übertrieben sind. Dass jeder 10. Haftpflichtschaden auf einen bewusst herbeigeführten Unfall zurückgehen soll, ist kaum glaubhaft. Da kommt der Gedanke auf, dass es dem GDV dabei eher um die Forderung geht, die Daten von Unfällen und der Beteiligten zentral erfassen zu dürfen. Nach der HIS-Datei zu Risiken der Versicherungskunden soll nun wohl eine spezielle Datenbank erschaffen werden, die den Autofahrer gläsern machen würde, auch wenn er unschuldig in einen Unfall verwickelt wird.

Presseartikel autohaus.de

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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