Das neue Flensburger Punktesystem

Die für Anfang 2014 geplante Punktereform soll mehr Rechts- und Verkehrssicherheit bieten. Bundesverkehrsminister Ramsauer erklärte diesbezüglich, das System "einfacher, gerechter und transparenter" zu machen. "Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind." Dieser Tage wird kontrovers diskutiert, ob dieses Vorhaben gelungen ist. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die offensichtlichste Änderung ist die Reduktion des bisherigen Sieben-Punkte-Systems auf ein Zwei-Punkte-System. Ein "schwerer Verstoß" in Form einer Ordnungswidrigkeit wird mit einem Punkt geahndet, ein "sehr schwerer Verstoß" mit zwei Punkten. Als solcher gelten Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen und mit der Anordnung eines Fahrverbotes einhergehen.
Für Eintragungen ab dem 1. Februar 2014 gilt:
1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten
3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Zum Vergleich: Bisher werden für Ordnungswidrigkeiten ein bis vier Punkte, für Straftaten fünf bis sieben Punkte verhängt.
So ist das System mit der Neuregelung deutlich verschärft: Zukünftig wird bereits bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen, nicht erst bei 18 Punkten.
Die Gewichtung der Ordnungswidrigkeiten erfolgt zukünftig in Farbstufen: Auf Stufe "grün" (ein bis drei Punkte) wird der Fahrer im Register lediglich vorgemerkt. Wer mit vier bis fünf Punkten Stufe "gelb" erreicht, erhält eine Ermahnung mit Informationen. Bei sechs bis sieben Punkten ist Stufe "rot" erreicht, was eine Verwarnung und die Pflicht zu einem Fahreignungsseminar nach sich zieht. Bei acht und mehr Punkten (Stufe "schwarz") wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bisher wurden alle Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße in Höhe von 40 € in Flensburg mit Punkten eingetragen sowie alle Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Ab Februar 2014 werden nur jene in der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Punkten geahndet, wenn eine Geldbuße ab 70 € festgesetzt wurde; ferner bei Straftaten im Verkehr und damit einhergehenden Führerscheinmaßnahmen. Solche Taten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, werden nicht mit Punkten eingetragen. Geahndet werden die Verstöße jedoch weiterhin, insbesondere soll die Geldbuße angehoben werden.

Folgende Straftaten entfallen:
- Beleidigung im Straßenverkehr
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Kennzeichenmissbrauch (sofern ohne Fahrverbot)
- Unfallflucht nach Parkrempler (sofern ohne Fahrverbot)
- Unfall mit leichter Verletzung (sofern ohne Fahrverbot)

Folgende Ordnungswidrigkeiten entfallen:
- Nichtbeachtung der Umweltzonen (Befahren von Umweltzonen ohne ausreichende Kennzeichnung der Schadstoffgruppe - Umweltplakette)
- Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
- Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
- Behinderung durch Parken in Feuerwehrzufahrt
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW

hier der aktuelle Stand der Umrechnungstabelle:
1 - 3 Punkte        1 Punkt
4 - 5 Punkte        2 Punkte
6 - 7 Punkte        3 Punkte
8 - 10 Punkte      4 Punkte
11 - 13 Punkte    5 Punkte
14 - 15 Punkte    6 Punkte
16 - 17 Punkte    7 Punkte
18 oder mehr Punkte    8 Punkte

Quelle: Printausgabe Autoflotte 01_2013

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