Nun klagt mit Rossmann der Dritte gegen das neue Rundfunkgebührenmodell


Neuer Rundfunkbeitrag: Jetzt klagt Rossmann

09.01.2013 ·  Die Drogeriekette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Sie hat errechnet, dass ihre Gebührenlast auf 500 Prozent der jetzigen steigt: Von 40.000 auf rund 200.000 Euro pro Jahr für ARD und ZDF. Es könnte sogar noch viel mehr sein.
Von Michael Hanfeld

FAZ vom 10.02.13 (Printausgabe)

Ab Januar wird der Rundfunkbeitrag fällig

Kritik am neuen Rundfunkbeitrag wird von vielen Seiten geäußert, zwei Klagen gegen die neue Gebühr sind anhängig, nun wird eine dritte bekannt: Die Drogeriekette Rossmann hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht. Sie wendet sich gegen den im Mai 2011 erfolgten Beschluss des Bayerischen Landtags, mit dem dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt hat.

Die Dirk Rossmann GmbH sieht sich durch den neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert und macht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot geltend (festgehalten in den Artikeln 101 und 118 der Bayerischen Verfassung). Das Unternehmen rechnet damit, dass es statt 39.500 Euro künftig Rundfunkabgaben von rund 200.000 Euro leisten muss. Dies bedeute, so heißt es in der Klageschrift, „einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten“. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. „Absolut gesehen“, habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

Die Klageschrift von Rossmann benennt Punkte, die Kritiker seit längerem anführen: Unternehmen mit vielen Betriebsstätten werden stärker belastet als solche mit wenigen, auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben. Betriebsstätten, in denen es weder Rundfunkempfang noch Zugang zum Internet gibt, werden seit dem 1.Januar bei der Abgabepflicht mitgezählt. Für Fahrzeuge, die beruflich genutzt werden, muss ein Beitrag entrichtet werden, für privat genutzte nicht. Dass der Rundfunkbeitrag bei all den neu hinzukommenden Zahlpflichten „aufkommensneutral“ sein werde, also ARD, ZDF und Deutschlandradio dadurch nicht mehr bekommen als zurzeit rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr, bezweifelt die Klageschrift von Rossmann.
Darf’s ein bisschen mehr sein?

In diesem Punkt hat die für die Finanzen der Sender zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs Kef gerade darauf hingewiesen, dass es ein wenig mehr für die Sender schon sein darf: nämlich 304 Millionen Euro pro Jahr, die den Anstalten als Bedarf zugebilligt worden sind, aber durch das bisherige Gebührenaufkommen nicht reinkommen. Das „Mehr“ beginnt nach dieser Rechnung also erst oberhalb von 7,8 Milliarden Euro pro Jahr - man darf wetten, dass Sender und die Medienpolitiker der Länder durch diese Hintertür schlüpfen werden, wenn im März 2014 abgerechnet wird, wie viel der neue Rundfunkbeitrag einbringt.

Die Popularklage von Rossmann benennt nicht nur die Einschränkung von Grundrechten, sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“. Und eine solche zu beschließen, hätten die Bundesländer nicht die Gesetzgebungskompetenz, sie hätten kein „Steuererfindungsrecht“.
Das sprengt jede vernünftige Dimension

Zudem verstoße der Rundfunkbeitrag ob der Vielzahl an mehr Belasteten gegen das Übermaßverbot. Gegen das Gleichheitsgebot verstoße er wegen der Schieflage bei der Abrechnung von Unternehmen mit vielen Betriebsstätten, Handelsunternehmen würden „mehrfach überproportional“ belastet - Rossmann verfügt über rund 1700 Filialen. Schon die „Typisierung“ von Betriebsstätten als Orten, an denen Rundfunk empfangen - geschweige denn während der Arbeit gehört oder gesehen - werde, sei unsinnig, Rundfunkkonsum in Betrieben sei „die Ausnahme, nicht die Regel“. Dass die Klägerin „Rundfunkabgaben in Höhe von 200.000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension“. Der Rundfunkbeitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge schließlich sei „systemwidrig“, weil dadurch wieder das Vorhandensein eines Rundfunkgeräts zum Kriterium für die Zahlpflicht werde, womit ja eigentlich Schluss sein sollte.

Die Eingabe der Rossmann GmbH ist die zweite Popularklage, die gegen den Rundfunkbeitrag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingebracht wird, die andere stammt von dem Passauer Juristen Ermano Geuer. Gegen eine Verbindung der beiden Verfahren habe man keine Bedenken, heißt es bei Rossmann. Und man werde, sagte Stefan Kappe, der Justitiar des Unternehmens, nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Die Branchen, die vom Rundfunkbeitrag massiv betroffen sind, scheinen aufzuwachen. Dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz liegt die Klage eines Fuhrunternehmers vor. Die sich abzeichnenden Ungleichgewichte mussten den Sendern und Politikern jedoch bewusst sein - sie wurden bei Landtagsanhörungen stets benannt. Allein der Satz des früheren GEZ-Geschäftsführers Hans Buchholz vor dem Medienausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags im Sommer 2011 musste aufhorchen lassen: Die Ministerpräsidenten hätten vorgeben, das Beitragsaufkommen um ein Prozent zu steigern und 400.000 Betriebe und 200.000 Kraftfahrzeuge zusätzlich „in den Bestand zu heben“.

Quelle: F.A.Z.